Vom Mittelalter bis in die heutige Zeit.


2. Kapitel

                               Die Strafakte des Adolf Seefeldt

Seefeldt ist vom Jahr 1893 – 1935 insgesamt 14-mal bestraft worden. Von seinem 25. Lebensjahr ab hat er sich in einem Zeitraum von 40 Jahren rund 23 Jahre und 3 Monate in Straf- und Heilanstalten befunden. Zeitlücken, welche der vorangegangene Abschnitt ausweist, werden durch den Aufenthalt Seefeldts in Straf- und Heilanstalten ausgefüllt.
In folgenden Zeiträumen saß Adolf Seefeldt in Haftanstalten:

  • 1. Vom 21.3.1895 bis 15.11.1896 im Amtsgerichtsgefängnis Potsdam und Strafanstalt Moabit,
  • 2. Vom 22.2.1900 bis zum 29. März 1904 im Amtsgerichtsgefängnis in Spandau, Untersuchungsgefängnis Berlin und Strafanstalten in Brandenburg in Köln,
  • 3. Im Juni 1905 fünf Tage im Amtsgerichtsgefängnis in Lübeck,
  • 4. Im Mai 1907 eine Woche im Amtsgerichtsgefängnis Burg/Fehmarn,
  • 5. Im April 1908 eine Woche im Amtsgerichtsgefängnis Hamburg,
  • 6. Im April 1909 eine Woche im Amtsgerichtgefängnis Hamburg
  • 7. Vom 5.7.1909 bis zum 20.9.1915 im Amtsgerichtsgefängnis in Altona und in der Strafanstalt Glückstadt,
  • 8. Vom 11.7.1916 bis zum 15.09.1926 im Amtsgerichtsgefängnis in Hamburg und in der Strafanstalt Fuhlsbüttel,
  • 9. Vom 20.2.1928 bis zum 12.6.1928 im Amtsgerichtsgefängnis in Doberan und Strafanstalt Bützow,
  • 10. Vom 18.9.1932 bis zum 11.11.1932 im Amtsgerichtsgefängnis Rathenow,
  • 11. Vom 12.2.1934 bis zum 30.8.1934 im Amtsgerichtsgefängnis in Wandsbek und Strafanstalt Altona.

Bemerkenswert ist die Tatsache, daß Seefeldt sich nur in den seltensten Fällen über seine Vergangenheit äußert. Meistens hat er es grundsätzlich abgelehnt, über seine Vorstrafen und die damit im Zusammenhang stehenden Vorkommnisse Aussagen zu treffen.
Angeblich könne er sich an Einzelheiten überhaupt nicht mehr besinnen. Seiner Auskunft nach war sein Gedächtnis so schlecht, daß ihm seine Kinderzeit, seine Schulzeit sowie die Schule, welche er besucht hatte, gar nicht mehr einfalle. Auch die Lehrzeit, oder bei wem er in die Lehre gegangen ist ihm angeblich entfallen. Welche Arbeitsstellen er innegehabt, welche Verhältnisse er mit Mädchen hatte, daß aus seiner Ehe ein Sohn hervorgegangen war, wisse er alles nicht mehr. An den größten Teil seiner Haftstrafen, welche er als Konsequenz für seine Straftaten, an die er sich auch nicht mehr besinnen kann, erhielt, besitzt er auch keine Erinnerung mehr.
All diese Angaben machte Seefeldt ganz bewußt wahrheitswidrig. Er hatte große Angst, daß aus seinem Vorleben und seinen Straftaten nachteilige Schlüsse für die jeweils zur Last gelegten Verbrechen gezogen werden könnten.
Ob bei Polizeivernehmungen oder vor Gericht; stets wiederholt Seefeldt monoton seinen lapidaren Satz: „Für mich ist die Vergangenheit tot, ich will daher auch nicht darüber sprechen.“
Privatpersonen gegenüber verweigert er jegliche Auskunft über seine Vergangenheit. Mit: „Möchte dringend, aber innigst bitten, meine Vergangenheit persönlich nicht zu berühren. Die Zukunft ist mein“, unterband Seefeldt jede weitere Nachfrage.
Wie sich an den später erörterten Straftaten zeigt, besitzt Adolf Seefeldt ein ausgezeichnetes Gedächtnis und von seinem Sohn hat er auf seinen Wanderschaften sehr oft erzählt.

                                                                                                                     Bildkartei: erichs-kriminalarchiv.com
Urteil des Schöffengerichts Rendsburg im Jahr 1892

Mit 22 Jahren, also im Jahr 1892, kommt Adolf Seefeldt das erste Mal mit dem Strafgesetz in Konflikt.
In der Nacht vom 20. zum 21. Dezember 1892 liefen Seefeldt gemeinsam mit einem gewissen Piepgrass und dessen Schwester, in Rendsburg durch die Wallstraße, als ihnen stark angetrunken der Bauaufseher Nöth und der Maschinenbauer Reich entgegenkamen. Reich taumelte beim Gehen stark hin und her und stieß einen der Drei an. Piepgrass reagierte sofort aggressiv und fragte, ob sie etwas wünschten, aber Nöth und Reich liefen, ohne ein Wort zu sagen und ihrem Zustand entsprechend weiter.
Piepgrass, der wahrscheinlich nicht abgeneigt gewesen war eine Prügelei vom Zaune zu brechen, lief sofort hinterher und schlug gemeinsam mit dem hinzugeeilten Seefeldt auf Nöth ein. Seefeldt griff nebenbei in seine Tasche, holte sein Taschenmesser, welches er immer bei sich führte, heraus und stach mehrere Male auf Nöth ein. Der brach daraufhin schwerverletzt zusammen. Kurze Zeit später wurde er von Passanten, blutüberströmt auf der Straße liegend vorgefunden und ins Krankenhaus gebracht. Nöth überlebte aber diesen schweren Angriff.
Aber der Täter konnte schnell ermittelt werden und so stand Seefeldt bereits am 20. April 1893 vor dem Schöffengericht in Rendsburg, welches ihn zu 4 Wochen Gefängnis verurteilte. Natürlich bestritt er jegliche Schuld, sowohl bei der Polizei als auch vor dem Gericht. In keinster Weise habe er den Nöth mit dem Messer niedergestochen. Wie auch, er hatte ja an der Schlägerei überhaupt nicht teilgenommen, lediglich den zuschlagenden Piepgrass habe er zurückgerissen.
Woher Nöth seine schweren Verletzungen habe könne er nicht sagen.


Urteil der Strafkammer des Landgerichts Potsdam im Jahr 1895

Seefeldt entzieht sich vorerst der Strafverbüßung bis zum 21. März 1895, obwohl er steckbrieflich gesucht wird. Erst an diesem Tage tauchte er aktenmäßig wieder auf. Man hatte ihn in Potsdam wegen eines Sittlichkeitsverbrechens sistiert*

* sistieren, (lat.):
1. (allg.) anhalten, festhalten,
2. ein Verfahren vorläufig einstellen (Rechtsw.),
3. jemanden einer Behörde vorführen (z.B. zur Feststellung der Personalien auf die Polizeiwache mitnehmen).

Adolf Seefeldt war am 16. März 1895 gegen 19 Uhr in Potsdam auf dem Bassinplatz unterwegs, als er den 8-jährigen Willy Gürtler traf und ihn ansprach. Er verwickelte den Jungen in ein Gespräch und forderte ihn auf, ihm ein Paket in ein Haus in der Nauener Straße zu tragen. Für diesen Dienst wollte er dem kleinen Willy Gürtler 50 Pfennige geben.
Dieses Angebot diente Seefeldt lediglich als Vorsatz, denn seine Bestrebungen gingen in eine ganz andere Richtung. Er ging mit dem Knaben in den Lustgarten, wo der Junge vorn seine Hose aufknöpfen mußte. Daraufhin knöpfte auch Seefeldt seine Hose auf und der Junge mußte mit den Händen sein Geschlechtsteil bearbeiten. Gleiches praktizierte er auch mit dem Knaben. Anschließend schob Seefeldt dem kleinen Willy Gürtler sein Glied in den Mund, woran dieser lecken mußte. Plötzlich bemerkte dieser, wie eine Flüssigkeit seinen Mund füllte. Angeekelt spuckte der Junge alles aus.
Seefeldt schenkte nun dem Knaben 10 Pfennig.
Als Willy Gürtler gegen 19:30 Uhr die elterliche Wohnung betrat, wirkte er sehr eingeschüchtert, was dem Vater sofort auffiel. Zur Rede gestellt erzählte er seinem Vater das soeben Erlebte und daß ihn dieser Mann wieder treffen wolle. Vater Gürtler kochte innerlich vor Wut, ließ sich aber nichts anmerken, sondern ordnete seinem Sohn gegenüber in Ruhe an, daß Willy ihn sofort zu informieren habe, sobald dieser Mann ihn wieder anspreche und sich mit ihm zu treffen versuche.
Nach fünf Tagen war es bereits soweit. Am 21. März 1895 berichtete Willy Gürtler seinem Vater, daß ihn dieser Mann auf dem Bassinplatz wieder angesprochen und aufgefordert habe mit ihm zu kommen. Vater Gürtler traf jetzt eine, für ihn schwere aber richtige Entscheidung. Er schickte seinen Sohn zu dem fremden Mann und versuchte selbst, gemeinsam mit einem Schutzmann den Beiden zu folgen, um den Unhold in eindeutiger Situation zu stellen und zu verhaften.
Allerdings verloren sie Seefeldt und den Jungen in der Nedlitzstraße aus den Augen.
Seefeldt war inzwischen mit dem Knaben in ein Waldstück abgebogen und der Junge mußte dort seine Hose hinten aufknöpfen, sowie sich nach vorn übergebeugt an einen Baum lehnen. Adolf Seefeldt stand oder kniete hinter ihm und drückte ihm sein Geschlechtsteil in den After. Der Junge brüllte vor Schmerz sehr laut auf, worauf Seefeldt von dem Knaben abließ, der daraufhin ganz schnell davonrannte.
Der Vater hatte unterwegs bei seiner Suche nach dem Sohn noch einige Soldaten getroffen und ihnen von dieser Angelegenheit erzählt. Diese trafen unterwegs zufällig auf den Jungen und befragten ihn nach dem Mann. Willy Gürtler zeigte ihnen Seefeldt, der sich noch in der Nähe aufhielt. Beide wurden von den Soldaten mit zur Wache der Artilleriekaserne gebracht und von dort im Anschluß zur Polizei, wo sie verhört wurden.

Wie nicht anders zu erwarten, litt Seefeldt bei seiner polizeilichen Vernehmung wieder stark an Gedächtnisschwund. Es ist richtig, daß er so circa 15 Uhr den Knaben Willi Gürtler auf dem Bassinplatz getroffen habe und mit ihm in Richtung Nedlitzstraße gegangen sei. Wohin er von dort aus mit dem Jungen gegangen ist und was er mit ihm gemacht habe, beziehungsweise was sich zwischen ihm und dem Knaben abgespielt hat, das wisse er nicht mehr. Erstaunt gibt er sich auch, wie er plötzlich auf die Wache der Artilleriekaserne gekommen ist. Nur, daß er von dort durch einen Schutzmann abgeholt und der Polizeiwache zugeführt wurde, das wisse er noch.
Im Vernehmungsprotokoll heißt es wörtlich: "Über die Zwischenzeit hat mich mein Erinnerungsvermögen gänzlich verlassen, obgleich ich nicht betrunken, sondern vollständig nüchtern war. Ebenso kann ich nicht angeben, ob ich den Knaben schon einmal vorher an mich gelockt, nach dem Lustgarten geführt und dort widernatürliche Unzucht mit ihm getrieben habe. Ich kann somit nicht einräumen, aber auch nicht bestreiten, mich eines Verbrechens gegen die Sittlichkeit schuldig gemacht zu haben, behaupte vielmehr nur, von nichts mehr zu wissen."
Vor Gericht bleibt Seefeldt bei dieser Taktik. Auch hier bestreitet er die begangene Straftat vom 16. März 1895 im Lustgarten, statt dessen will er zu dieser Zeit angeblich bei seinen Eltern gewesen sei. Zum 21.März 1895 befragt, entgegnete er dem Gericht ff. Variante. An diesem Tag sei er mit dem Jungen zum Bornstedter Feld gegangen, denn dorthin seien auch die Jäger marschiert. Er habe sich gemeinsam mit dem Knaben deren Übung angesehen. Die Beschuldigung, während dieser Zeit sich an Willi Gürtler vergangen zu haben bestreitet er.
Die Erste Strafkammer des königlichen Landgerichts in Potsdam verurteilte Seefeldt in der Sitzung vom 3. Mai 1895 wegen Sittlichkeitsverbrechens in zwei Fällen nach §§ 176 Ziffer 3, 175, 74, 73, 32 Strafgesetzbuch zu 1 Jahr und 6 Monaten Zuchthaus und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von zwei Jahren.
In der Zeit vom 21. März 1895 und auch während des Prozesses, bis zum 22. Mai 1895 saß Seefeldt im Amtsgerichtsgefängnis Potsdam ein und wurde am zuletzt genannten Tag in die Strafanstalt Moabit überstellt, wo er bis zum Ende seiner Strafhaft am 15. November 1896 verblieb. An diesem Tag hatte er seine Strafe verbüßt und wurde nach Spandau entlassen.


Urteil Nr. 1 - der Strafkammer des Landgerichts II Berlin im Jahr 1900

Erst im Jahr 1900 tauchte Seefeldt wieder in den Gerichtsunterlagen auf. In diesem Jahr fanden zwei Gerichtsverhandlungen statt, in denen die von Seefeldt begangenen Straftaten abgeurteilt wurden. Adolf Seefeldt hatte in den zurückliegenden zwei Jahren (1898 - 1900) mehrere Sittlichkeitsverbrechen und Sittlichkeitsvergehen begangen. Nun mußte er sich dafür verantworten. Am 29. März 1900 begann der Erste der beiden Prozesse vor der Strafkammer des Landgerichts II in Berlin. Der Angeklagte Adolf Seefeldt wurde des wiederholten vollendeten und eines versuchten Sittlichkeitsverbrechens nach §§ 176, 43, 74, 32 StGB beschuldigt.
Als erster Anklagepunkt wurde das Sittlichkeitsverbrechen an dem damaligen Bürgerschüler Fritz Becker (geboren am 3. September 1887 in Beelitz) verhandelt.

  • Seefeldt hatte zu Ostern 1898 Becker an der Garnisonskirche in Spandau angesprochen und ihn zum Mitkommen aufgefordert. Er nahm den Knaben mit in einen Wald bei Haselhorst, wo er ihn umfaßte und dabei küßte. Dabei griff er an das Geschlechtsteil des Jungen und bewegte es hin und her. Im Anschluß gingen beide nach Hause, aber Seefeldt verschwand unterwegs urplötzlich. Vorher schenkte er dem Jungen aber noch eine Uhr. Wie Fritz Becker später erzählte, hatte sich dieser Mann nicht Seefeldt, sondern Esmin und Katetzki genannt. Einzelheiten gehen aus den Akten nicht hervor, lediglich daß Seefeldt Becker insgesamt drei Mal bestellt hatte. Beim ersten Mal zur Falkenhagener Chaussee, beim Zweiten zur Potsdamer Chaussee und schließlich zum Haselhorst. Jedes Mal vergriff sich Seefeldt an dem Knaben, indem er an dessen Geschlechtsteil spielte. Die beiden ersten Straftaten müssen aber bereits schon vor Ostern 1898 ausgeführt worden sein.
  • Beim zweiten Fall, welcher verhandelt wurde, ging es um den am 29. Januar 1888 in Spandau geborenen Richard Tauchert. Diesem versprach er, mit ihm in das Panoptikum in Berlin zu gehen, wenn er am Sonntag zu ihm auf die Straße käme. Im Vorfeld hatte Seefeldt den Jungen schon mehrmals auf einem geborgten Fahrrad mitgenommen. Den Akten ist aber nicht zu entnehmen, ob er mit dem Knaben irgend etwas vorhatte, beziehungsweise ob er sich auch an Richard Tauchert vergriffen hatte.
  • Als Nächstes kam in der Verhandlung der Fall des Knaben Paul Kuli (geboren am 6.7.1887 in Spandau) den er mit zum Schwarzen Peter genommen hatte, zur Sprache. Am Schwarzen Peter angekommen faßte Seefeldt sich an sein eigenes Geschlechtsteil, welches er Paul Kuli aber nicht zeigte, sondern sprach dem Jungen gegenüber statt dessen nur vom "Fummeln“. Als er den Jungen massiv bedrängte, es ihm nachzumachen, bekam dieser es mit Angst zu tun und lief nach Hause. Seefeldt, der noch ein Stück neben Paul Kuli herlief, versuchte nun ständig den Knaben zu überreden, am nächsten Tag wieder an dieselbe Stelle zu kommen.

Dem Gericht erschien dieser Eintrag in den Akten besonders hervorhebenswert: "Wichtig ist bei diesem Fall, daß Seefeldt den Jungen mit nach den Kisseln * in eine Schonung nahm.“
Auch bei den nächsten Straftaten zeigt Seefeldt wiederum eindeutig mit welcher Raffinesse und welchem Einfallsreichtum er vorgeht, um Knaben anzulocken und sie für seine sexuellen Zwecke zu gebrauchen.

  • Am Vormittag des 20. Februar 1900 sieht er am August-Ufer in Spandau den Knaben Willi Kurz, spricht ihn an und bestellt ihn gegen 2 Uhr zur Ringchaussee. Seinen Eltern gegenüber solle er erzählen, daß er zu seinem Lehrer müsse, welcher ihn zu sich bestellt hätte. Willi Kurz ging auch zur Ringchaussee, nimmt aber seinen Freund Richard Noth mit. Seefeldt lockt die beiden Knaben von der Ringchaussee weg zu einem Feld am Hasenmarkt. Erst suchten alle drei dort Vogelfutter, gingen dann aber weiter zum Schwarzen Peter. Dort trafen sie auf einen anderen Jungen, mit dem Seefeldt sich kurze Zeit später entfernte. Als er etwas später zurückkam, bestellte er die beiden Kinder zum 21. Februar 1900 nachmittags zum Fotografieren.
  • Bei dem Knaben, den Seefeldt am 20. Februar 1900 am Schwarzen Peter trifft, handelt es sich um Erich Fielitz. Diesen nimmt er mit in seine Wohnung, um ihn zu fotografieren. Bereits auf dem Weg zur Wohnung umfaßt Seefeldt den Jungen zärtlich nennt ihn: „Mein lieber Erich" und versprach ihm, ihn nackt mit einer Zigarette im Mund zu fotografieren. Allem Anschein nach ist es aber dazu nicht gekommen. Fielitz erfuhr von Seefeldt aber, daß dieser in Berlin noch einen Jungen hätte und mit diesem schon über zwei Jahre verkehre. Dieser bräuchte nur einen Wunsch zu äußern und schon würde er ihm diesen erfüllen.

Mehreren anderen Knaben, welche er zufällig im Walde „in den Kisseln“ spielend antraf, versprach er ein Foto von ihnen zu machen, wenn er seinen Fotoapparat dabei habe.

* "Kisseln": Damit beschrieb Seefeldt die größeren Moosflächen, die den Randbereich des Spandauer Friedhofs umgeben. Diese Bezeichnung wurde dann auch in den Gerichtsakten verwand.

  • Willi Kurz ignorierte die Bestellung von Seefeldt für den Nachmittag des 21. Februar völlig. Seefeldt begegnete Kurz und seinem Freund Noth durch Zufall gegen 18:15 Uhr in der Jüdenstraße in Spandau und nahm beide mit. Aber Noth ging nur ein kleines Stück mit. Er verabschiedete sich rasch, während Kurz noch bis zur Aschenbachstraße mitlief. Seefeldt hatte seine Hand gefaßt und führte ihn zur Ringchaussee an der Kasernen vorbei, als Kurz plötzlich laut aufschrie. Ein in der Nähe stehender Soldat eilte hinzu und befreite ihn von der Hand Seefeldts. Von nun an liefen beide getrennt weiter. Kaum waren sie an der Kaserne vorbei, begann Seefeldt dem Jungen unentwegt allerlei Versprechungen zu machen. Er werde mit ihm Schlitten fahren, ihn fotografieren und ihm Bilder schenken, natürlich nur, wenn er am 22. Februar gegen 3 Uhr zum Hasenmarkt käme. Kurz ging am 22. Februar 1900 tatsächlich zur vorgegebenen Zeit zum Treffpunkt. Dort traf er den bereits auf ihn wartenden Seefeldt, welcher ihn aber gleich zum Schwarzen Peter vorschickte, denn dort wolle er ihn fotografieren. Er selbst käme langsam über die Ringchaussee nachgefahren. Der Junge hatte allerdings zu Hause seiner Mutter sämtliche Erlebnisse mit Seefeldt erzählt und auf deren Veranlassung wurde Seefeldt noch auf der Ringchaussee verhaftet. Nach der Festnahme durchsuchte man ihn und förderte ein dolchartiges Messer, eine Blechbüchse mit Fotografien und eine Flasche mit Inhalt zutage. Die Flüssigkeit in der Flasche stellte sich später aber als harmlos heraus, da sie nur zum Entwickeln von Bildern diente. Das dolchartige Messer, scharf, wie eine Rasierklinge, steckte in einem Futteral mit Riemen. Seefeldt trug es um den Leib geschnallt.

Wie nicht anders zu erwarten stritt Seefeldt vor dem Untersuchungsrichter natürlich alles ab. Zurzeit sei er wegen eines Magenleidens von der Arbeit befreit und zur Zerstreuung habe er sich einen Fotoapparat zugelegt. Die Knaben habe er nur angesprochen, weil er sie fotografieren wollte. Deshalb hat er sie auch zum Schwarzen Peter bestellt. Die Namen der Kinder notiere er sich ja auch jedesmal gleich in seinem Notizbuch, schließlich wollte er jedem Kind ein Bild schenken, denn jedes wollte doch ein Bild haben.
daß er mit dem Schüler Becker zusammen war, bestreitet Seefeldt energisch, genauso die Tatsache, daß er ihm eine Uhr geschenkt hatte und unter falschem Namen aufgetreten sei.
Über das bei ihm gefundene dolchartige Messer gibt Seefeldt zu Protokoll: "Das habe ich mir nur gekauft, weil ich öfters nach Berlin fahren muß und auf der Ringchaussee schon verschiedene Male angefallen worden bin."
Die Verhandlung gegen Seefeldt findet am 29. März 1900 vor der Ersten Strafkammer des königlichen Landgerichts Berlin statt (L.G. II Bln. E.L. Nr. 11/00). Er wird wegen wiederholten vollendeten und eines versuchten Sittlichkeitsverbrechen schuldig gesprochen und zu einer Zuchthausstrafe von drei Jahren einem Ehrverlust auf fünf Jahre bestraft.
In der Urteilsbegründung heißt es: "Der Angeklagte bestreitet zwar, die ihm zur Last gelegten strafbaren Handlungen begangen zu haben, jedoch wurde der vorstehende Sachverhalt nach den zwar uneidlich, aber durchaus glaubwürdigen Aussagen der Knaben Becker und Kuli für erwiesen angenommen.
Es wurde deshalb tatsächlich festgestellt, daß der Angeklagte durch vier selbstständige Handlungen zu Spandau in den Jahren 1897 und 1898

  1. an der Falkenhagener Chaussee,
  2. an der Potsdamer Chaussee,
  3. in Haselhorst mit dem am 3. September 1887 geborenen Fritz Becker unzüchtige Handlungen vorgenommen hat,
  4. im August 1898 an dem "Schwarzen Peter" den Entschluß, den am 6. Juli  1887 geborenen Paul Kuli zur Verübung unzüchtiger Handlungen zu verleiten, durch Handlungen bestätigt hat, welche ein Anfang der Ausführungen des beabsichtigten, aber nicht zur Vollendung gekommenen Verbrechens enthalten.

Bei der Strafzumessung wurde in Betracht gezogen, das hartnäckige Leugnen des Angeklagten." Nach Abschluß der Sitzung wurde Seefeldt noch am gleichen Tag in das Untersuchungsgefängnis Berlin überführt.


Urteil Nr. 2 - der Strafkammer des Landgerichts II Berlin im Jahr 1900

Bereits am 14. Juni 1900 kommt es zur zweiten Verhandlung gegen Seefeldt vor dem kgl. Landgericht II in Berlin (Akt. d. St.A. beim kgl. L.G. II 2E.L. 23/00). Wie auch in der ersten Verhandlung, so mußte auch diesmal eine Vielzahl neuer Sittlichkeitsverbrechen aufgearbeitet werden.

  • Im Sommer des Jahres 1899 begegnete Seefeldt dem Schüler Fritz Berkholz in den Weidensträuchern am Tiefwerder bei Spandau. Bereits nach einer kurzen Unterhaltung verging sich Seefeldt an dem Jungen. Er warf Berkholz zu Boden, holte dessen Geschlechtsteil heraus und lutschte daran. Nun befahl er dem Knaben, das Gleiche bei ihm zu machen und schön zu lutschen. Der Knabe schüttelte sich vor Ekel und rannte weg. Seefeldt rannte nun eiligst hinterher, holte den Jungen ein und schenkte ihm einen Revolver mit der Bitte, sich mit ihm doch noch am selben Tag so gegen 16:30 Uhr am "Schwarzen Peter" zu treffen. Allerdings ist aus den Akten nicht ersichtlich, ob Berkholz der Aufforderung wirklich nachgekommen ist, nachdem, was er mit Seefeldt erlebt hatte.

Das neue Jahrhundert hatte gerade erst begonnen, als Seefeldt erneut straffällig wurde. 

  • Im Januar 1900 traf er die elfjährige Emilie Böttcher (geboren am 13.3.1889 in Nieder-Neuendorf) am Falkenhagener Tor an der äußeren Ringchaussee. Er hielt sie an und forderte sie auf mitzukommen, wofür sie von ihm auch drei Mark geschenkt bekommen würde. Seefeldt blickte sich dabei nach allen Seiten um, und da gerade niemand in der Nähe war, lehnte er sich mit dem Rücken an den Wall, packte sein Geschlechtsteil aus und zeigte es dem Mädchen. Nebenher versuchte er noch durch allerlei Redensarten, die Elfjährige an sich zu locken. Emilie Böttcher lief aber eiligst weg.

Seefeldts Drang nach sexueller Befriedigung nahm nun mittlerweile immer groteskere Züge an.

  • Noch im Januar des Jahres 1900 begegnete er in der Mauerstraße der ebenfalls erst elfjährigen Elisabeth Pohl (geboren am 12.4.1889 in Spandau). Unverblümt und direkt wurde sie von Seefeldt gefragt, ob sie: „… mit ficken Bescheid wüßte“ und sie solle doch mit ihm zum Lindenufer ans Wasser kommen. Aber Elisabeth Pohl ließ Seefeldt einfach stehen drehte sich um und rannte davon.
  • Aber bereits Anfang Februar 1900 kommt es erneut zu einem Vorfall. Frieda Müller (geboren am 9. August1887 in Wittstock) wurde sein nächstes Opfer. Seefeldt traf das Mädchen vormittags in der Nähe der Kuhnertstraße auf einer Wiese und rief ihr zu, sie solle doch mal zu ihm kommen. Das erschreckte Kind lief aber sofort weg, währenddessen Seefeldt ihr hinterherrief: "Warte man Mädchen, ich schneide dir die Votze aus".

Kurze Zeit später traf das Mädchen noch einmal auf Seefeldt und ist von ihm gestoppt worden. Erneut konnte sie ihm aber entwischen. Sie sagte später aus, bei Seefeldt ein Messer in einem schwarzen Futteral gesehen zu haben.

  • Auch der am 10. März 1886 in Protzen geborene Otto Schöne entging nicht den Anlockungsversuchen. Er lief Seefeldt am 8. Februar 1900 zufällig in Spandau über den Weg. Dieser nutzte diese Gelegenheit sofort und forderte den Knaben auf, mit ihm zur Seeburger Heide zu kommen. Ansonsten würde er ihn erschießen. Da der Junge sich weigerte, mitkommen, packte ihn Seefeldt am Arm und zog ihn ein Stück mit fort. Erst als ein Polizeibeamter auftauchte, ließ er ihn los.
  • Ähnlich erging es der am 21.10.1888 in Spandau geborenen Elisabeth Haak am Vortag. Seefeldt entdeckte das Mädchen am 17. Februar 1900 morgens 6 Uhr auf der Straße. Die Aufforderung mit ihm mitzukommen, da er sie andernfalls totstechen werde, nahm das Mädchen zum Anlaß, um schnellstens zu flüchten.
  • Als letzter Fall bei dieser Gerichtsverhandlung wurde die, an der am 19. Mai 1886 in Werbellin geborenen Minna Muschold, begangene Straftat behandelt. Diese hatte Seefeldt Anfang Februar 1900 an sich zu locken versucht. Da sich das Kind aber weigerte zu ihm zu kommen, ging er hin und hielt sie fest, holte ein langes Messer hervor und drohte ihr dabei: "Dann schneide ich dir die Votze aus". Während er das sagte, hob er dem Mädchen die Röcke hoch und versuchte sie niederzuwerfen. Zu einer unzüchtigen Berührung ist es aber nicht mehr gekommen, da plötzlich ein Mann in der Nähe erschien und Seefeldt augenblicklich von dem Mädchen abließ.

Kurze Zeit später traf Seefeldt Minna Muschold außerhalb Spandaus wieder. Er war zu diesem Zeitpunkt mit einem graugestreiften Pellerinenmantel bekleidet, den er urplötzlich vor dem Mädchen auseinanderschlug und sein entblößtes Geschlechtsteil zeigte. Minna Muschold gibt zu Protokoll, Seefeldt mehrmals mit einem Fahrrad gesehen zu haben. Auch das Messer im schwarzen Futteral ist ihr aufgefallen.Vor dem Untersuchungsrichter bestreitet er alle Tatvorwürfe ebenso wie in der Sitzung vom 14. Juni 1900 der Erste Strafkammer des königlichen Landgerichts II in Berlin.

  1. Seefeldts Verteidiger stellte daraufhin den Antrag, den Angeklagten für sechs Wochen zur Beobachtung seines Geisteszustandes in die „Irrenanstalt Dalldorf“ einzuweisen. Diesem Antrag wird stattgegeben. Der Angeklagte Seefeldt wurde aber trotzdem als verhandlungs- und strafvollzugsfähig eingestuft.
  2. Adolf Seefeldt wird zusätzlich zum Urteil der Verhandlung vom 29. März 1900 (L.G. II Bln. 2.E.L. Nr. 11/00) zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr verurteilt.
  3. Somit hatte Adolf Seefeldt nach diesen zwei Gerichtsverhandlungen im Jahr 1900 eine Gesamtstrafe von vier Jahren abzusitzen.
  4. Seine Strafe verbüßt er zunächst in der Strafanstalt in Brandenburg und dann in Köln. Dort weist man ihn in die Irrenanstalt des Gefängnisses ein. 
  5. Kurze Zeit später wurde er von Köln in Irrenabteilung Neuruppin verlegt und wieder zurück in die Irrenabteilung nach Köln. 

Aber mehr dazu im nachfolgenden Abschnitt.

Die nun geschilderten Einzelheiten dieser Strafverbüßung zeigen ganz deutlich, mit welcher Listigkeit sich Seefeldt in den Haft- und Irrenanstalten produziert, um für sich seine selbstverschuldete Situation erträglicher zu machen bzw. erheblich zu verbessern.
Wie bereits erwähnt, muß er seine Strafe zuerst in der Strafanstalt in Brandenburg antreten. Hier wird er aber vorher vom Physikus Professor Dr. Stratmann untersucht, welcher sich dahingehend äußerte, daß "… Seefeldt auf ihn einen krankhaften Eindruck mache, daß er aber daneben den Verdacht einer absichtlichen Übertreibung bekommen habe und Beobachtungen gemäß § 51 StGB beantrage."
Aufgrund dieses Antrages wird Seefeldt am 1. August 1900 in die „Städtische Idioten- und Irrenanstalt zu Dalldorf bei Berlin“ * eingeliefert und bis zum 11. September 1900 unter Beobachtung gestellt. Den Unterlagen ist zu entnehmen, daß Seefeldt bei der Aufnahme in die Anstalt am ganzen Leibe zitterte und sehr ängstlich war. Er machte einen verschüchterten Eindruck und konnte kaum sprechen. Auf Fragen antwortete er erst nach längerer Überlegung, gab dann zunächst eine falsche Antwort, welche er kurze Zeit später wieder verbesserte und sich dann kindlich freute, wenn er das Richtige getroffen hatte. Dabei äußerte er sich dahingehend, daß es in Berlin manchmal so gewesen sei, als wenn er vor dem Einschlafen etwas auf ihn zukomme, er danach gegriffen und es auch in der Hand gehabt hätte, es aber gleich wieder weg gewesen sei.
Trotz aller schauspielerischen Höchstleistungen gelingt es Seefeldt nicht, den Ärzten Geistesschwäche vorzuspiegeln oder diese vorzutäuschen.


* die "Städtische Idioten und Irrenanstalt zum Dalldorf bei Berlin" im Jahre 1900 (hier ein Foto aus dem                                 Jahr 1885) wird heute als Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik geführt. 

Im Abschlußgutachten wird dann auch zu den einzelnen Positionen Stellung bezogen und finden dort auch ihre Kommentierung. Beispielsweise wird die gesamte Vorgeschichte des Seefeldt in Betracht gezogen und mit den jeweiligen Beobachtungen des Arztes bzw. der Ärzte verglichen und ausgewertet. Unter anderem heißt es im Gutachten: "Seefeldt will sich aller strafbaren Handlungen nicht mehr erinnern, während er harmlose Vorgänge zugab. Das nötigt aber nicht zu der Annahme, daß Seefeldt etwa unter Erinnerungsdefekten leide, oder in der Zeit der kriminellen Handlungen geistesgestört gewesen sei. Er lügt in jeder Beziehung gerade so, wie er bereits 1895 gelogen hat und wie es ja bei Verbrechen etwas Alltägliches ist." Der Patient Seefeldt behauptete zwar, von kriminellen Handlungen nichts zu wissen, sich also in einem Zustand totaler Bewußtseinsstörung befunden zu haben. Dafür gibt es im bisherigen Leben des Seefeldt überhaupt keine Anzeichen, welche zu dieser Annahme berechtigen.
Man mußte allerdings zugeben, daß Seefeldt kein großer Geist war, und seine erbliche Vorbelastung galt als erwiesen. An Epilepsie litt er jedenfalls nicht. Als er am 11. September 1900 aus der Dalldorfer Irrenanstalt in Berlin entlassen wird, befand er sich im gleichen Geisteszustand wie vor der Einweisung, also verhandlungs- und strafvollzugsfähig.
Festgestellt wurde allerdings, daß Seefeldt zu jedem Zeitpunkt der Unterbringung in der Anstalt unrichtige Angaben über erbliche Belastungen und krankhafte Erscheinungen gemacht hat und offensichtlich bemüht war bzw. danach gestrebt hatte, den Schutz des § 51 StGB zu erhalten.
Nachdem man Seefeldt aus der Irrenanstalt in Dalldorf entlassen hatte, verlegte man ihn zurück in die Strafanstalt nach Brandenburg, wo er angekommen, einen verwirrten und verstörten Eindruck machte.


                                                             Abschrift
                                  Irren-Anstalt der Stadt Berlin zu Dalldorf

                       Vorgeschichte - des am 1. August 1900 aufgenommenen Seefeldt, Adolf
                                                                      (Aktenz. S 1133)     H3

Auszug - aus den Akten der Staatsanwaltschaft bei dem  Königlichen Landgericht in Rendsburg
                                                                                   D 44/93.

30.12.1892 - Polizei-Verwaltung Rendsburg (J.Nr. F. 7658):

Der Bauführer Otto Nöth, wohnhaft zu Audorf, zeigte hier an, dass er in der Nacht vom 20. zum 21.ds.Mts. zwischen 11 und 12 in der Nienstadtstr. hier von 2 ihm unbekannten anscheinend jüngeren Männern überfallen und durch Messerstiche misshandelt worden sei.
Nöth hatte 3 Stiche am Halse und Gesicht, einen Stich im Rücken und einen in der Brust, welch letztere jedoch nicht durch die Kleider gedrungen sind, so dass nur die Kleider zerschnitten waren.
Nöth gab an, er sei bis kurz nach 11 Uhr mit dem Maschinenbauer Hermann Reich, hier, Neustr. 22 wohnhaft, in der Schankwirtschaft von P. Arbs. Schleifmühlenstr. gewesen und nach seiner auf der Strasse erfolgten Verabschiedung von Reich die Nienstadtstr. hinaufgegangen, wo ihm 2 Männer mit 2 Frauenspersonen begegneten.


30.12.1900

An der Ecke der Schleifmühlenstr. sollen diese Männer mit Reich einen Wortwechsel gehabt haben,  und bald darauf den Nöth nachgekommen sein,und ihn ohne jegliche Veranlassung seinerseits gestochen haben, worauf sie sich wieder in der Richtung nach der Schleifmühlenstr. entfernten. Nöth kann die Täter nicht näher beschreiben. Der Maschinenbauer Reich erklärte auf Befragen, dass er an dem betreffenden Abend sehr betrunken gewesen sei, und sich auf nichts besinnen könne, was Bezug auf den Vorgang haben könnte. Die Ermittlungen nach den Tätern haben bis jetzt zu einem wesentlichen Resultat nicht geführt, in Erfahrung gebracht habe ich nur, dass der Kellnerin der Schankwirtin Oldenburg in Rüdelsdorf, Arbeiter der „Carlshütte“ erzählt hätten, ein in der Carlshütte beschäftigter Seefeldt habe sich auf der Arbeitsstelle gerühmt, den Nöth gehörig verhauen zu haben. Es dürfte sich daher wohl empfehlen, durch Vernehmung der Kellnerin die betr. Arbeiter zu ermitteln, um diese dann vernehmen zu können.
                                                                                                              Frank, Pol.Kommissar.

Die beiden Täter sind in den Personen des Schlossers Adolf Seefeldt und des Arbeiters Johannes Piepgras, beide Linienstr. 9 wohnhaft, ermittelt und da hauptsächlich bei dem hier nur vorübergehend wohnhaften Seefeldt, Fluchtverdacht vorliegt, und Verdunklung der Tatsachen vorliegt, zu befürchten ist, festgenommen worden.


12.1.1893

Der in Haft genommenen Piepgras erklärt zur Sache:
Ich bestreite es, den Bauführer Nöth, wie mir zur Last gelegt wird, misshandelt zu haben. Ich war mit meiner Schwester und Seefeldt an der Ecke der Wall- und Schleifmühlenstr. stehengeblieben, als 3 Männer, die ich gar nicht kenne, an uns herantraten und Streit mit uns anfingen, was sie sagten, weiss ich nicht mehr. Als ich den Männern entgegentrat und sie fragte, was sie von uns wollten, liefen sie fort in der Richtung nach dem Jungfernstieg zu. Ich ging ihnen nach und traf an der Ecke des Jungfernstieg und Wallstr. nur noch einen der Männer, den grössten von ihnen. Ich schlug nach dem Mann mehrfach mit der Faust, gebrauchte aber kein Messer, ich hatte gar keins bei mir. Ob der Mann auch ein Messer bei sich hatte , weiss ich nicht mehr.
Seefeldt, welcher dann auch hinzukam, und den Mann schlug, ob er dabei ein Messer gebrauchte, habe ich nicht gesehen, wohl aber sagte er mir nachher, dass er den Mann mit einem Messer gestochen habe, er zeigte mir auch das Messer, es war ein Taschenmesser mit einem kleinen Federmesser. Das Messer hat meine Schwester später an sich und in Verwahrung genommen.

                                            Johann Piepgras.                                     gez. Frank, Pol.Kommissar.

12.1.1893

Der in Haft genommenen Seefeldt erklärt zur Sache:
Ich bestreite es, mich der mir zur Last gelegten Körperverletzung schuldig gemacht zu haben. Ich ging eines Abends kurz vor Weihnachten gegen ½ 11 Uhr mit Johannes Piepgras und dessen Schwester vom Jungfernstieg aus in die Wallstr. hinein. Auf der anderen Seite standen 2 mir vollständig unbekannte Männer. Piepgras trennte sich von uns und begab sich auf die andere Seite, wo die beiden Männer standen, während seine Schwester und ich weitergingen. Als wir beide von der Wallstr. in die Schleifmühlenstr. eingebogen waren und uns umsahen, gewahrte ich, dass Piepgras angelaufen kam, und hinter ihm die beiden Männer. Piepgras rief mich zu Hilfe, weil die beiden Männer ihn verhauen wollten. Bevor ich herangekommen war, waren die 3 ins Handgemenge geraten. Ich trat heran, um den Piepgras zurückzureissen, worauf ich einen Messerstich in meine rechte Hand bekam, von wem weiss ich nicht. Ich habe mich an der Schlägerei nicht beteiligt, sondern den Piepgras nur am Arm erfasst, ihn zurückgezogen, ihn dann den Hut, welcher auf der Strasse lag, aufgesetzt und bin mit ihm weitergegangen. Ich habe nicht gesehen, dass Piepgras ein Messer in der Hand hatte. Wie die 3 zusammengeraten sind, ob einer von ihnen ein Messer gebraucht hat und wer, habe ich nicht wahrgenommen. Ich habe auch keine Verletzung bei einem von ihnen gesehen. Geschlagen haben sie sich gegenseitig.

                                         gez. A.Seefeldt.                                          gez. Frank, Pol.Kommissar.

13.1.1900

Der beschuldigte Seefeldt wurde befragt, ob er etwas auf die Beschuldigung erwidern wolle, wiederholt lediglich seine Auslassungen zur polizeilichen Verhandlung vom 12. ds.Mts., welche er nach Verlesung genehmigt, mit dem Hinzufügen:
Ich bleibe dabei, dass ich den Piepgras nur von seinen Angreifern befreien wollte, ich niemand geschlagen, insbesondere kein Messer gebraucht habe. Ich habe mein Messer – es ist das mir vorgezeigte, gerichtlich überprüfte – nicht aus der Tasche genommen. Ich bitte auf freien Fuss gesetzt zu werden. Ich will hier in Rendsburg bleiben, und mir feste Arbeit suchen. Ich wohne seit Juli ds.Js. hier, bin aber seit 8 Tagen aus meiner bisherigen Tätigkeit auf der Carlshütte wegen Differenzen mit der Direktion getreten.
                                                                                                            gez.  A. Seefeldt.

Der Beschuldigte wurde, da Fluchtverdacht nicht genügend begründet, auf freien Fuss gesetzt.

                                          Zur Beglaubigung:                                                                 Unterschrift.
3.2.1893

In der Untersuchung wider p. Seefeldt erscheint als Zeuge der Bauführer Nöth aus Andorf und erklärt:
Am Abend des 20. Dezember v.Js. kam ich gegen 11 und 11 ½ mit dem Maschinenbauer Herrn Reich aus der Tonhalle, wo wir Bier getrunken. Vorher waren wir bereits in der Abs´schen Bierwirtschaft in der Schleifmühlenstr. gewesen. Wir gingen die Wallstr. entlang. Am vorletzten Hause klopfte Reich, stark angetrunken, an einen zugemachten Fleischerladen; er tat das in seiner Betrunkenheit. Da kamen 2 junge Männer, ein grösserer und ein kleinerer, mit 2 Mädchen von der Schleifmühlenstr. her in die Wallstr.. Reich stiess, da er in seiner Trunkenheit schwankte, mit den beiden jungen Leuten zusammen und geriet mit ihnen in Streit. Ich entfernte mich durch die Wallstr. nach dem Jungfernstieg zu. Die beiden jungen Männer kamen in raschem Tempo mir nach. Vorn an der Ecke, bei dem Kerner´schen Zigarrengeschäft, mitten auf der Strasse, rief der Grösste mich mit den Worten an: „Was willst Du? Willst Du auch etwas?“ Er schlug mich nun ohne weiteres, ich hatte mich nach ihm umgekehrt, mit der Faust unter das rechte Auge, welches dick auflief. Ich sagte, damit habe ich nichts zu tun, mich geht die Sache nichts an. Die fielen beide über mich her, schlugen auf mich, so dass ich zur Erde niederfiel. Einer von ihnen, wenn nicht beide, muss sich bei meiner Misshandlung eines scharfen, nicht zu spitzen Instruments, wahrscheinlich eines Messers, bedient haben, denn ich bekam 2 Stiche unter das rechte Ohr und einen in die linke Backe, welche Verletzungen stark bluteten. Von den beiden ersteren traf mich ein Stich am Halse. Ferner erhielt ich einen Stich in den Nacken, welcher meine Joppe von Lodenstoff, meinen Rock darunter durchdrang, drang jedoch nicht weiter durch, da er wohl durch die Krawatte aufgehalten ist. Ferner hatte ich an der linken Schulter des Jacketts 3 ziemlich lange von oben nach unten gehende Schnitte, in der Länge von 6 – 8 cm. Hinten auf der Schulter 1 Stich, welcher das Jackett bis auf das darunter befindliche Futter durchdrang. Weiter erhielt ich in den Kragen des Jacketts einen jedoch nicht durchgehenden Stich. Der längste von den angeführten Stichen an der Schulter ging durch das ganze Jackett durch. Den grössten Teil der Verletzungen erhielt ich, während ich auf dem Erdboden auf der Seite lag. Von welchem der beiden Männer ich die Stiche erhalten, kann ich nicht bestimmt sagen. Ich nehme aber an, dass es der Kleinere gewesen ist, weil ich durch den grösseren zuerst den Faustschlag erhielt. Ich wurde von den Misshandlungen etwas betäubt, verlor aber nicht mein Bewusstsein während dieser Zeit.
Ich nahm wahr, dass die beiden Männer nach der anderen Seite nach der Schleifmühlenstr. zu in der Wallstr. zurückliefen. Ich kenne die beiden Täter nicht. An der gegenüberliegenden Strassenseite brannte vor dem Körber´schen Lokale eine Laterne, es war auch Frostwetter und daher nicht dunkel, habe die Männer aber von Gesicht nicht deutlich erkannt. Ob ich sie bei Gegenüberstellung wiedererkennen würde, weiss ich nicht. Sie waren dunkel gekleidet, dunkle Hüte. Ich selbst war auch an dem Abend ein wenig angetrunken, doch meiner Sinne vollständig mächtig und habe eine klare Rückerinnerung an alles, was geschah. Ich reinigte mich von meinem Blute, fuhr dann von der Eiderhalle aus mit einem Dampfer nach Audorf zurück. Den anderen Morgen habe ich mir von meiner Frau Heftpflaster auf die Verletzungen legen lassen, die Nacht durch hatte mir meine Frau die Wunden gekühlt, am anderen Morgen erstattete ich hier die Anzeige bei der Polizei. Es hat etwa 4 Wochen gedauert, bis die Verletzungen, in Folge derer ich grosse Schmerzen gehabt habe, geheilt waren. An der linken Backe habe ich noch Schmerzen, an der verletzten Stelle und nebenan, das wohl davon herrührt, dass das Instrument wohl unsauber gewesen ist. Etwa 3 Wochen lang konnte ich infolge der Verletzungen meinem Dienst nicht nachgehen, die letzte Zeit nur mit Unterbrechungen. Ich musste mich bei meinen Verletzungen vor der Kälte in Acht nehmen. Ich selbst habe pekuniären Nachteil nicht gehabt, an meinem Gehalt ist mir nichts abgezogen, dagegen hat das Geschäft Nachteile gehabt, indem dasselbe in der betreffenden Zeit einen Stellvertreter für mich gehabt hat. Ich schätze den Schaden des Geschäfts auf ca. 150 Mark. Einen bleibenden Nachteil an meiner Gesundheit werde ich wohl nicht erleiden. In ärztlicher Behandlung bin ich nicht gewesen. Zeugen, die meine Verletzungen mit angesehen haben, habe ich nicht.
Reich war am anderen Ende der Strasse zurückgeblieben. Ich hatte mich gegen die beiden Angreifer gewehrt, so gut ich konnte, konnte mich jedoch nicht mit Erfolg gegen sie verteidigen, da ich schon durch den Faustschlag im Gesicht etwas betäubt war.
Meine Lederjoppe, die ich etwa 8 Tage vorher bei dem Kaufmann Treck hier für 25 Mk. gekauft, ist durch die Verletzungen unbrauchbar geworden. Die linke Seite des Rockes ist ganz mit Blut besudelt, welches aus der Wunde floss.

                                                                                                                     gez.  Otto Nöth

Nöth legte die beschriebene Joppe vor und es ergab sich, dass dieselbe in der angeführten Weise arg beschädigt und namentlich auf der linken Seite mit Blut, welches noch nicht entfernt, beschmutzt ist. Ferner zeigte er an den betr. Körperstellen, Backe und Hals, die verletzten Stellen vor, die vernarbt sind. Die Wunde am Hals soll 3 cm lang und ½ Finger breit auseinandergestanden haben. Die Verletzung unterm rechten Ohr soll 2 ½  cm lang, doch weniger auseinander gewesen sein. Der Stich in die linke Backe soll ziemlich tief gewesen, doch nicht breit, mithin eine Stichwunde, während die anderen teilweise Schnittwunden waren. Der behaarte Kopf soll unverletzt gewesen sein.

                                                 Zur Beglaubigung:                                               Unterschrift

3.2.1893

Der erste Staatsanwalt zu Kiel ersucht den Zivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission zu Potsdam um gefl. Auskunft über die Militärverhälnisse des p. Seefeldt. Antwort: p. Seefeldt wurde im Jahre 1892 zu Stornmarn dem Landsturm I mit Waffe überwiesen.


März 1893

Die Staatsanwaltschaft zu Kiel erhebt Anklage gegen den Maschinenbauer Seefeldt, der in der Nacht vom 20. zum 21. Dez. 92 zu Rendsburg gemeinschaftlich mit einem anderen den Bauführer Nöth vorsätzlich misshandelt haben soll, indem sie ihn zu Boden warfen und schlugen, und zwar der p. Seefeldt mittels eines Messers.


März 1893

Der Königl.  Amtsanwalt: Der p. Seefeldt ist nach Potsdam verzogen. Seefeldt stellte den Antrag von der Verpflichtung zum Erscheinen der in der Hauptversammlung vor dem kgl. Schöffengericht zu Rendsburg entbunden zu werden.
Ich bleibe bis auf  Weiteres hier in Potsdam. Ich bleibe dabei, dass ich mich an der fraglichen Schlägerei in keiner Weise beteiligt habe, ich bestreite auch, dem p. Piepgras erzählt zu haben, dass ich ein Messer benutzt habe. Als Zeugin vermag ich nur die Schwester des Piepgras anzugeben, eine 2. Frauensperson ist nicht zugegen gewesen.

                                                                                                              gez.   Seefeldt.

April 1893

Im Namen des Königs.
In der Strafsache gegen den p. Seefeldt wegen Körperverletzung hat das Schöffengericht zu Rendsburg in der Sitzung vom 20. April 1893 für Recht erkannt:

  • Der Angeklagte p. Seefeldt, geb. am 6.März 1870 zu Potsdam, wird des Vergehens gegen §§ 223, 223 a Str.G.B. schuldig erkannt und zu 4 Wochen Gefängnis, auch in die Kosten des Verfahrens verurteilt.

Gründe: In der Nacht zum 21. Dez. v. Js. gingen der Bauaufseher Nöth und der Maschinenbauer Reich, beide in stark angetrunkenem Zustande, zusammen durch die Schleifmühlenstr. und Wallstr.. Als sie unterwegs den Angeklagten Seefeldt und Piepgras und der Schwester des letzteren begegneten, reizte der p. Reich die Angeklagten dadurch, dass er in taumelndem Gange sie stiess. Da auf die Frage des Piepgras, ob sie etwas wünschten, beide davon liefen, lief Piepgras ihnen nach und schlug nun gemeinsam mit dem herbeikommenden Seefeldt auf den zuerst erreichten Nöth ein.
Seefeldt bediente sich auch eines Taschenmessers und versetzte mit demselben dem Nöth mehrere Stiche.
Beweis: Eidliche Aussage des Zeugen Nöth, der Zeugin Piepgras und teilweise eigenes Geständnis der Angeklagten.
Es ist demnach als erwiesen anzusehen, dass die Angeklagten Piepgras und Seefeldt in der Nacht zum 21. Dezember v. Js. zu Rendsburg den Bauführer Nöth vorsätzlich und gemeinschaftlich
körperlich misshandelt haben, und Seefeldt mittels eines Messers, eines gefährlichen Werkzeuges. In Erwägung, dass die Angeklagten stark gereizt waren, daher sich wohl in erregtem Zustande befunden haben mögen, dass ferner Seefeldt bisher gar nicht, Piepgras nur einmal wegen Beleidigung vorbestraft ist, dass aber anderseits die Verletzungen des Nöth nicht unbedeutend gewesen sind, wenn sie auch keinerlei dauernden Folgen hinterlassen haben, wurden den Angeklagten zwar mildernde Umstände gem. § 228 StGB. zuerkannt, aber eine Freiheitsstrafe von nicht zu geringer Dauer, nämlich gegen Piepgras 3 Wochen und gegen Seefeldt von 4 Wochen für angemessen erachtet. Die Kosten des Verfahrens waren den Angeklagten nach § 497 der StPO aufzuerlegen.

                                                                                                          gez. Carsten

April 1893

Der p. Seefeldt wird aufgefordert, sich spätestens bis zum 14. Mai zur Verbüßung der 4 Wochen Haft beim Gefangenenaufseher Kannenberg des Gerichtsgefängnis zu Rendsburg zu melden.

                                                                p. Seefeldt abgemeldet nach Kiel. 

Von Kiel am 9. Februar auf  Wanderschaft abgemeldet. Es wird steckbriefliche Verfolgung angeordnet.
Königl. Amtsgericht II zu Rendsburg. Steckbrief gegen Seefeldt erlassen.

Steckbrief erneuert.

Der I. Staatsanwalt beim Kgl. Landgericht zu Potsdam teilt dem Kgl. Amtsgericht mit, dass p. Seefeldt am 27.III c. seine Strafe im Gefängnis zu Potsdam angetreten hat. - D 44.93
p. Seefeldt wird, nachdem er seine 4 Wochen in Potsdam verbüßt hat, in Sachen L. 48.95 in Untersuchungshaft genommen. p. Seefeldt hat hiermit 4 Wochen Haft wegen Körperverletzung abgesessen.

Pol. Präsidium zeigt an, dass p. Seefeldt wegen Sittlichkeitsverbrechen in das Untersuchungsgefängnis Moabit eingeliefert worden ist zu: 2 E.L. 11.00

Die Akten werden der Anstalt Dalldorf übersandt.
6.9.00

                                                                                                gez. Unterschrift.


Ab März 1901 sprach er kein Wort mehr. Er verständigte sich nur noch schriftlich mit den Vollzugsbeamten. Entweder er schrieb etwas auf einen Zettel oder auf eine Schiefertafel. Auf diese Weise erklärte er, nicht mehr sprechen zu können, klagte über Schwindelanfälle und das er im Kopf konfus sei. Man diagnostizierte seine Stummheit als hysterischen* Mutismus** beziehungsweise als hochgradige Hysterie.

* Hysterie: 

1. auf psychischen Ursachen beruhender abnormer Erregungszustand mit unkontrollierten Gefühlsausbrüchen (Med.), 

2. Neigung zu heftigen Gefühlsausbrüchen, 

3. Übererregtheit, Überspanntheit

** Mutismus: das Schweigen, Stummsein; das Nichtsprechenwollen bei bestimmten seelischen Erkrankungen (Med.; Psychol.)

Am 16. Juli 1901 verlegt man Adolf Seefeldt vorerst in die Strafanstalt nach Köln. Er wird dann aber am 16.10.1901 in die anstaltseigene Irrenabteilung umquartiert. Die Form seiner Krankheit nannte man hier: „Einfache Seelenstörung“. Spezialdiagnose: „Hysterie? Entartung".

Seefeldt verhält sich anfänglich in der Irrenabteilung ruhig, spricht aber weiterhin kein Wort und verständigt sich wiederum nur über Zettel und Schiefertafel. Bisweilen ist er sehr erregt. Arbeiten, auch die einfachsten, lehnt er grundsätzlich ab.
Seefeldt möchte nach Hause. Unter „nach Hause“ versteht er die Irrenabteilung in Dalldorf bei Berlin. In Köln fühlt er sich unglücklich und die Gesellschaft der Mitgefangenen behagt ihm überhaupt nicht, denn er sei, so schrieb er auf die Schiefertafel, nicht so schlecht wie diese.
Am 30.Oktober 1901 dreht Seefeldt im Schlafraum völlig durch. Er ist sehr erregt, wirft das Bettzeug und die Matratzen im Saal umher und läuft völlig nackend die Treppe hinauf. Er wehrt sich mit Händen und Füßen, als man ihn zum Arzt bringen will, da er sich nicht „foltern" lassen will. Er schreit zuerst Unverständliches, verlangt dann aber in eine Einzelzelle gelegt zu werden. Sein dabei immer wieder gebrüllter Wunsch ist die Zurückverlegungen nach Brandenburg oder Dalldorf. Schließlich wird er in eine Tobsuchtszelle gezerrt, aber nicht festgeschnallt. Langsam beruhigt er sich dort wieder und fühlt sich glücklich.
Ein knappes halbes Jahr später, am 8. April 1902, greift er einen vorbeigehenden Gefängnisbeamten an, gießt sich das Mittagessen über seine Kleidung und demoliert seine Zelle. Als ihm Handschellen angelegt werden, zerstört er diese und wirft sie weg. Alsbald beruhigt er sich aber wieder. Seinen Wunsch, zurück nach Brandenburg verlegt zu werden, äußerte er ständig. Er schreibt auf einen großen Zettel: „Wenn ich nicht bald fortkomme nach Brandenburg, dann ist meine Geduld zu Ende, dann schlage ich alles kaputt."
Mitte Mai 1902 wird er noch ungehaltener. Seefeldt wird den Beamten gegenüber richtig frech und hetzt gegen sie. Überallhin schreibt er die Frage: "Wann komme ich nach Brandenburg?", ob auf seine Tafel, die Fensterscheiben, oder auf den Fußboden, täglich circa 100-mal wiederholt er diese Frage und seufzt weinend, weil man ihm sagt, daß sein Wunsch vorerst nicht erfüllt wird.
Seefeldt steht mißmutig in einer Ecke und grübelt Tag für Tag vor sich hin.

Aber endlich hatte er sein Ziel erreicht. Am 17. Juni 1902 wird er aus der Irrenanstalt Köln entlassen. Als geheilt überführt man ihn in die Provinzial-Irrenanstalt Neuruppin. Der Strafanstaltsarzt vermerkte bei der Entlassung in den Krankenakten, daß er Seefeldt für geisteskrank und schwachsinnig hielt: "Simulation ist ausgeschlossen, er ist nicht strafvollzugfähig. Es ist nicht anzunehmen, daß sein Befinden sich in absehbarer Zeit besser wird. So beantrage ich denn, seine Überführung in eine öffentliche Irrenanstalt.“

Betrachten wir uns nun den Aufenthalt Seefeldts in der brandenburgischen Provinzial-Irrenanstalt Neuruppin vom 20. Juni 1902 bis zum 28. März 1903.

In der Irrenanstalt Neuruppin wurde die Aufnahme eines Adolf Seefeldt am 20. Juni 1902 vermerkt und unter der Rubrik Krankheitsform wurde "einfache Seelenstörung" eingetragen.
Seefeldt wird 10 Tage nach seiner Einweisung vom Oberarzt aufgefordert (am 1.Juli 1902), seinen Lebenslauf zu schreiben. Dieser wird dann erwartungsgemäß auch im typischen Seefeldtstil verfaßt. Er läßt sich sehr weitschweifig über seine ungerechtfertigten Strafen aus und die Behauptung, daß er unschuldig verurteilt wurde, nur weil Zeugen falsch gegen ihn ausgesagt hätten, nimmt breiten Raum ein. Auch gegen die Polizei, hauptsächlich gegen Polizeikommissar Markus in Spandau (dieser hatte die Ermittlungen gegen Seefeldt geführt) erhebt er die schwersten Beschuldigungen.
Am Schluß seines Lebenslaufes geht er noch auf seine Eltern und Geschwister ein: Hier schreibt er beispielsweise: "Mein Vater leidet an Delirium, Wahnsinn und befindet sich im Krankenhaus Potsdam. Meine Mutter starb 1897 an Geistesschwäche daselbst. Die Tochter meines Bruders ist in der epileptischen Anstalt in Potsdam, ein Bruder ist erblindet, jetzt pensionierter königlicher Eisenbahnbeamter in Berlin."
Ferner ergehen auch Anschuldigungen gegen die in der Moabiter Strafanstalt tätigen Beamten wegen der erlittenen Behandlung. Dazu schrieb er Folgendes: “... hat man eiskaltes Wasser benutzt", zu Brandenburg an der Havel: "... kneifen in Fleisch, das Blut unterlief" und bei Köln am Rhein: "... mit Elektrizität am Hals und dadurch dick angeschwollen." Und weiter schreibt er: „Ich muß dankend solche Behandlung an meinem Körper vorzunehmen ablehnen."
In der ersten Zeit verhält sich Seefeldt in der Landesirrenanstalt Neuruppin unauffällig und läßt nur mangelhaften Arbeitswillen erkennen. Seine Sprache hat er noch nicht "wiedergefunden". Er blieb weiterhin stumm.
Wie auch in Köln, so wünscht er auch in Neuruppin dringend seine Entlassung. Seine ihm verbliebenen 15 Monate Reststrafe will er lieber in Brandenburg als in Neuruppin absitzen.
In Adolf Seefeldt reifte inzwischen ein Plan, den er möglichst kurzfristig umzusetzen versuchte. Er trägt mit einer lebhaften, etwas süßlich gefärbten Mimik allerlei Wünsche vor und verlangt plötzlich nach Arbeit. Als man ihn zur Arbeit einteilt, ist er dazu aber nicht zu bewegen. Anzunehmen ist, daß Seefeldt mit einer Beschäftigung im Innern der Anstalt betraut werden sollte. Zu diesem Zeitpunkt ißt er reichlich und schläft auch sehr gut. Schließlich meldete er sich doch zur Arbeit, aber nur zur Feldarbeit. Hier beginnt er, in aller Ruhe eine Fluchtmöglichkeit auszukundschaften. In einem unbeobachteten Moment wollte er sich dann absetzen und mit zwei anderen Gefangenen fliehen. Aber die Fluchtplanung der Drei war so langatmig und konfus, daß der Fluchtplan schließlich aufgedeckt und die Flucht vereitelt wurde.
Kurze Zeit später setzte Seefeldt plötzlich mit der Arbeit aus und verlangte statt dessen eine belegte Stulle täglich. Seine schriftliche Forderung nach Entlassung oder Zurückführung ins Zuchthaus, denn er sei ja völlig gesund, wiederholt er nun fast täglich. Da man ihm seinen Wunsch aber nicht erfüllte, war er gekränkt und machte auch keine Anstalten zum Sprechen.
Am 5. Januar 1903 schreibt Seefeldt an den Oberarzt. Er sei wider seinen Willen nach Köln transportiert worden und habe dort seinen Gegenwillen gezeigt. Aber auch nach Neuruppin sei er gegen seinen Willen gekommen. Nun verlange er dringlichste Auskunft darüber, wann er endlich entlassen wird.
Noch bevor der Monat zur Neige geht, schreibt Seefeldt erneut einen Zettel an den Oberarzt. In diesem auf den 28. Januar 1903 datiertem Schriftstück teilt der Patient Seefeldt ihm mit, daß er von morgen ab wieder sprechen kann. Zwei Jahre habe er nicht gesprochen und diese sind morgen gerade um.
Der Arzt begab sich deshalb voller Erwartung am 29. Januar 1903 morgens zu Seefeldt um mit ihm zu sprechen. Aber Seefeldt sprach nicht, sondern schreibt auf einen Zettel, daß die Zeit seines Schweigens erst am Abend gegen sieben Uhr ablaufe. Er bittet schriftlich, man solle ihn doch wieder ins Zuchthaus überstellen, nicht aber nach Moabit. Im Zuchthaus Brandenburg würde dann alles wieder gut werden.
Auf die Erwiderung des Oberarztes, er müsse solange in Neuruppin bleiben, bis er endlich wieder sprechen könne, schrieb Seefeldt, daß er ab acht Uhr abends wieder sprechen werde.
Tatsächlich sprach Adolf Seefeldt seit dem 29. Januar 1903 abends wieder.
Während seines Aufenthaltes in der Neuruppiner Anstalt begann er, sich mit Zeichnen und Rundschrift zu beschäftigen. Ein in bester und sauberster Rundschrift geschriebenes Gedicht verfaßte er für den Anstaltsarzt Dr. Hopf, dem er es kurz vor seiner Entlassung, aus der Neuruppiner Irrenanstalt übergab.

Es war ein Abschiedsgedicht mit der Widmung "Zur Erinnerung" und trägt die Überschrift „Die Verzweiflung.“ Um das Charakterbild des Adolf Seefeldt wiederzugeben, seien hier einige Strophen des Gedichtes zitiert:

Strophe 2 :

Verflucht sei des Geschickes Macht,
weil es mir feindlich ist.
Es hat noch niemals mir gelacht,
trotz aller meiner List.
Verzweifelnd rufe ich diese Stund
um Hilfe an den Höllenhund


Strophe 4:

Wenn die Parole „kämpfen“ heißt,
darf man nicht müßig steh`n.
Dann wird ein wirklich großer Geist,
nicht ruhmlos untergeh`n!
Verzweifelnd rufe ich diese Stund
um Hilfe an den Höllenhund


Strophe 5:

Wenn auch die Rache mich umkreist,
ich sterbe ruhmlos nicht;
dafür bürgt mir mein großer Geist,
der niemals unterliegt.
Der Sieg bleibt mir gewiss am Schluss,
denn jetzt hilft mir der Cerberus.
Verzweifelnd rufe ich diese Stund
um Hilfe an den Höllenhund.

Anzumerken sei, daß man beim Lesen des von Adolf Seefeldt verfaßten Gedichtes, besonders die ersten beiden Zeilen der Strophe 5, den Eindruck gewinnt, er hätte seine Zukunft vorausgeahnt. Lediglich das Wort „nicht“ war, wie wir sehen werden, fehl am Platze.

Während Seefeldt noch seine Zeit in der brandenburgischen Landesirrenanstalt in Neuruppin verbringt, wird beim Berliner Landgericht II durch den Ersten Staatsanwalt am 30.Oktober 1902 ein Entmündigungsverfahren in Gang gesetzt. Allerdings wird die Entmündigung aufgrund des durch den Kreisarzt und den Direktor der Irrenanstalt Neuruppin erstellten Gutachtens abgelehnt und durch Beschluß des Amtsgerichts Neuruppin vom 11. März 1903 bestätigt.

Die Begründung liest sich wie folgt:
„Der Verurteilte sei nach seiner Vorgeschichte ein psychisch minderwertiger Mensch. Er biete aber zur Zeit keinerlei besondere Erscheinungen geistiger Unzurechnungsfähigkeit, die als Geistesschwäche oder als Geisteskrankheit im Sinne des § 6 BDB  angesehen werden könnte. Es liegen weder Geistesschwäche noch Geisteskrankheit vor. Die vorher aufgetretenen Störungen seien auf Hysterie zurückzuführen. Der genannte Adolf Seefeldt sei als genesen zu betrachten."
Weiter wird in der Begründung folgendes vermerkt: "An dem gerichtlichen Verhandlungstermin machte er einen ganz normalen Eindruck, zeigte keinerlei Gedächtnisdefekte und seine Intelligenz erwies sich als seinem Stande entsprechend. Sein Urteil war klar und von irgendwelchen Wahnideen und Sinnestäuschungen nichts zu merken."
Nachdem der Entmündigungsantrag abgelehnt worden war, entließ man Adolf Seefeldt am 26.März 1903 als gesund und strafvollzugsfähig aus der Irrenanstalt Neuruppin und verlegte ihn in die Strafanstalt Köln.
Rückschauend kann heute mit Sicherheit gesagt werden, daß Seefeldt in den Anstalten Köln und Neuruppin in seinem Verhalten mindestens stark übertrieben hat. Jedenfalls lag Schwachsinn bei ihm nicht vor, wie der Strafanstaltarzt in Köln zuerst geglaubt hatte und viel weniger „Dementia praecox“, woran in Köln auch gedacht wurde.


Zweiter Aufenthalt in der Irrenabteilung der Strafanstalt Köln vom 27. März 1903 bis 22. Mai1903.

Adolf Seefeldt wird am 27. März 1903 erneut in die Irrenabteilung der Strafanstalt Köln aufgenommen, wo er sich sehr ruhig und geordnet verhält. Angebotene Arbeit lehnte er kategorisch ab, denn er hatte sich aufs Lesen, Schreiben und Zeichnen festgelegt.
Die einstimmige ärztliche Meinung der Kölner Ärzte, daß Seefeldt einen frischen Eindruck mache, geistig völlig klar wäre und alle ihm gestellten Fragen in sinngemäßer Weise beantwortete, deckt sich genau mit der ärztlichen Feststellung aus Neuruppin. Zeichen einer eventuellen geistigen Störung wurden nicht festgestellt.
Adolf Seefeldt hatte mittlerweile eine interessante Aufgabe für sich gefunden. Diese konnte er während seines Aufenthaltes in Köln gut realisieren fertigte sehr saubere, genaue und schwierige Konstruktionsentwürfe für die Anfertigung eines "Perpetuum mobile" an. Was aus diesen Entwürfen geworden ist, ob Seefeldt sie behalten hat oder ob sie in der Anstalt verblieben sind, konnte leider nicht mehr in Erfahrung gebracht werden. Jedenfalls wurde am 29.April 1903 vom Strafanstaltsarzt beantragt, Adolf Seefeldt als geheilt und strafvollzugsfähig aus der Irrenabteilung der Strafanstalt Köln zu entlassen und ihn in die Strafanstalt Brandenburg zu überführen.

Perpetuum mobile:   Aus dem Lateinischen: „dauernd laufend“

Eine Vorrichtung, die dauernd Arbeit aus „nichts“ erzeugen soll.
Man unterscheidet:

  1. eine Maschine, die ohne Energiezufuhr dauernd Arbeit leisten kann. Dies widerspricht dem Energieprinzip und ist daher unmöglich (Perpetuum mobile 1. Art).
  2. eine Maschine, die ständig Arbeit leistet und die nötige Energie der Wärme der Umgebung entnimmt. Dies widerspricht dem 2. Hauptsatz der Thermodynamik und ist daher unmöglich (Perpetuum mobile 2. Art).

Die Konstruktion eines Perpetuum mobile ist lange Zeit (etwa seit dem 13. Jahrhundert) immer wieder von vielen Erfindern versucht worden. Seit 1775 lehnt die Pariser Akademie der Wissenschaften die Annahme von Vorschlägen zum Bau eines Perpetuum mobile ab.

Knapp einen Monat später, am 22. Mai 1903 hat man ihn dann in die Brandenburger Strafanstalt verlegt. Dort verbüßte er seine Reststrafe bis zum 29. März 1904. Da Seefeldt keine vorzeitige Haftentlassung zu erwarten hatte, saß er seine Haftstrafe bis auf den letzten Tag ab.


Die Bettelstrafen der Jahre 1905 -1909

Aber nun war er endlich wieder auf freiem Fuß. Seefeldt genoß die wiedergewonnene Freiheit und den aufkommenden Frühling in vollen Zügen. Das war die richtige Jahreszeit zum Wandern.
Er hatte ja jetzt jede Menge Zeit und streifte nun in Norddeutschland umher, immer auf der Suche nach etwas Arbeit. Aber mehr als ein paar Gelegenheitsarbeiten mit geringer Bezahlung oder einer Verköstigung sprangen dabei nicht heraus. „Schmalhans“ bleibt bei ihm in dieser Zeit stets Küchenmeister.
Bereits im Juni 1905 wird er in Lübeck wieder beim Betteln ertappt und mit fünf Tagen Haft bestraft. Nun wird er vorsichtiger und schlägt sich so recht und schlecht durch, aber der Hunger bleibt sein ständiger Begleiter. Zwischendurch bettelt er zwar immer mal wieder, jedoch ohne dabei erwischt zu werden.
Doch im Mai 1907 schnappt ihn, trotz aller Vorsicht, ein Polizeibeamter als er sich gerade zum Betteln anschickte und so erhält er am 23. Mai 1907 vom Amtsgericht Burg a./ Fehmarn eine Haftstrafe von einer Woche aufgebürdet.
In den folgenden beiden Jahren erwischt man ihn noch zwei Mal als Bettler. Am 16. April 1908 bekommt er deshalb in Hamburg eine Woche und nochmals am 19. April 1909 in Hamburg vier Tage Haft aufgebrummt. Die Strafverbüßung aller vier Bettelstrafen erfolgte stets in den jeweiligen Amtsgerichtgefängnissen.


Das Urteil der Strafkammer des Landgerichts Altona vom 1.Juli 1909

Aber Adolf Seefeldt hat aus seinen bisherigen langen Haftstrafen nichts gelernt. Auch in den Jahren 1906 bis 1909 begeht er wiederholt Sittlichkeitsverbrechen.
Am späten Vormittag des 19. März 1909 stand der zehnjährige Harald Rosenthal an der Binnenalster in Hamburg und sah zu, wie von einem Dampfer das Eis aufgebrochen wurde, als er plötzlich von Seefeldt angesprochen wurde. Der verwickelte ihn in ein Gespräch, bis er mit seinem eigentlichen Zweck herausrückte. Er forderte den Knaben auf, ihn nach Volksdorf zu begleiten, wofür er auch 70 Pfennige erhalten sollte. Anfangs weigerte sich der Junge, ging aber dann doch mit. Beide gingen bis in die Nähe von Maiendorf und dann in das dort gelegene dichte Gehölz hinein.
„Nun wollen wir es uns hier schön gemütlich machen, ein Nest bauen und Hasen und Füchse fangen", begann Seefeldt seine Unterhaltung. Währenddessen hatte er mit seinem Messer Tannenzweige abgeschnitten und in die Durchblicke zwischen den Tannen gesteckt. Den Knaben veranlasste er, alle Weidenkätzchen, welche sie unterwegs gesammelt und in kleinen Beutelchen verstaut hatten, auf einen Zweige zu hängen.
Als der Junge damit fertig war, trat Seefeldt auf ihn zu, knüpfte ihm die Hose auf und zog diese herunter. Anschließend nahm er das Glied des Knaben und spielte daran herum. Der Junge begann, ärgerlich zu werden. Er verbat sich derartige Spielereien, doch Seefeldt drohte ihm, daß er ihn nicht davonlaufen lassen würde.
Nun holte Seefeldt sein eigenes Glied hervor. Daran sollte Harald Rosenthal nun spielen. Unentwegt küßte er den Knaben und steckte ihm schließlich seine Zunge in den Mund. Seefeldt wurde immer erregter und fühlte, wie er sich dem Ziel seiner Wünsche immer mehr näherte. Er griff plötzlich nach einer Blechdose und begann die darin befindliche Salbe dem Jungen zwischen die Beine und an den After zu schmieren. Sein eigenes Glied bestrich er ebenfalls mit dieser Salbe. Nun forderte er den zehnjährigen Harald Rosenthal auf, sich zu bücken. Völlig verängstigt tat der Junge, wie ihm befohlen und Seefeldt hielt sein Glied an den After.
Nachdem sich Seefeldt befriedigt hatte, der ganze Vorgang dauerte etwa eine halbe Stunde, ging er mit dem Jungen zurück in die Stadt.
Um von möglichst wenig Menschen gemeinsam mit Harald Rosenthal gesehen zu werden, griff Seefeldt zu einer List. Als beide an einer Riterade (Abort) vorbeikamen, bat er den Jungen kurz zu warten, da er „dringend müsse." Aber Seefeldt ließ den Knaben vergeblich warten. Der „feine Herr“ hatte den Abort bereits längst über einen zweiten Ausgang verlassen und sich aus dem Staub gemacht.
Im Vorverfahren lügt Seefeldt erneut ungeniert. Er kenne diesen Jungen gar nicht und sei mit ihm auch an diesem Tag nicht zusammen gewesen.
Allerdings erkannte er in der Hauptverhandlung die Aussichtslosigkeit seiner gelogenen Behauptung aus dem Vorverfahren. Schnell gab er alles zu, bestritt aber, sich dem Jungen unsittlich genähert zu haben, beziehungsweise unsittliche Handlungen an ihm ausgeführt zu haben. Da der Knabe über Wolf und Beinschmerzen geklagt hatte, habe er ihn freundlicherweise in der Gegend zwischen den Beinen und an den Hacken eingesalbt.
Vom Richter befragt sagt Harald Rosenthal aus: „Ich bin nicht zwischen den Beinen wund gewesen, sondern hatte nur Schmerzen in den Hacken. Die hat er mir aber nicht eingeschmiert."
Dem Gericht liegt ein Gutachten des Medizinalrates Dr. Neidhardt aus Altona von 22. Mai 1909 (das Original ist nicht mehr vorhanden) vor, welches Seefeldt zwar Ausnahmezustände zubilligt, ihn aber nicht für geistesschwach oder geisteskrank hält. Auf der Grundlage dieses Gutachtens wird auch das Strafmaß gegen Seefeldt auf vier Jahren Gefängnis und acht Jahren Ehrverlust (Akt. St.A.b. Kgl.L.G. Altona - 8J 477/09) festgelegt.
In diesem Urteil ist auch die Anlockung des Knaben Arthur Titius mit eingeflossen. Seefeldt hatte Arthur Titius (geboren am 31.Oktober 1894 in Hamburg) als er ihn am 24.März 1909 an der Alster in Hamburg zufällig traf angesprochen und ihn zu einer Tour eingeladen. Am 26.März 1909 gegen acht Uhr kam dieses Treffen auch zustande, aber aus der Tour wurde glücklicherweise nichts, da Seefeldt am vereinbarten Treffpunkt sistiert wurde, nachdem man seine Personalien festgestellt hatte.
Wie bereits erwähnt ergeht das Urteil durch die Strafkammer des Landgerichts Altona am 1.Juli 1909. Wegen Sittlichkeitsverbrechens - § 176 Ziffer 3 StGB wird er zu vier Jahren Gefängnis und acht Jahren Ehrverlust verurteilt und tritt seine Haftstrafe am 5.Juli 1909 in der Strafanstalt Glückstadt an.
Zunächst teilte man ihn zu verschiedensten Arbeiten ein, aber er zeigte sich sehr faul. Das jeweils vorgeschriebene Pensum schaffte er nie, dafür war er umso emsiger, wen es darum ging, die allgemeine Nachtruhe zu stören.
Ab 9.September 1909 gab er auf gestellte Fragen überhaupt keine Antwort mehr. Er äußerte sich ab diesem Zeitpunkt nur noch schriftlich, ähnlich seiner letzten Strafverbüßung. Als er am 13. September 1909 seine Arbeit total einstellt, bringt man ihn vorrübergehend ins Lazarett, um zu beobachten, ob er etwa simuliert.


Aufenthalt in der Irrenanstalt Neustadt vom 20.09.1909 - 16.01.1910

Bereits sieben Tage später, also am 20.September 1909 verlegt man Seefeldt in die Irrenanstalt Neustadt. Bei seiner Aufnahme macht er einen ängstlichen Eindruck, aber zum Sprechen ist er auch hier nicht zu bewegen. Auf Zureden reagiert er gar nicht. Erst als man ihm Essensentzug androht, fing er an zu weinen und zitterte am ganzen Körper. Das ganze Benehmen von Adolf Seefeldt hat in dieser Phase etwas ausgesprochen theatralisches.
Wenn er etwas mitzuteilen hat, schreibt er es auf eine Schiefertafel oder macht sich durch Gesten verständlich. Als man ihn fragt, warum er nicht spreche, schreibt er Folgendes auf: „Ich habe öfters namentlich bei Reizung oder scharfer und strenger Behandlung, daß ich am ganzen Körper heiß, leises stechen und von einer fürchterlichen Angst befallen, somit ich auch keine Silbe oder mit schwerer Anstrengung nur ein Wort hervorbringen kann."
Und weiter schreibt er: „Wenn ich ungestört ruhe und liebevolle Behandlung von jedermann bekomme, dann legt es sich und werde nicht so sehr von Angst befallen und hoffe bald sprechen zu können."
An anderer Stelle: „So eine hohe Strafe ist gewiss zu viel für das, was ich gemacht, zumal der Zeuge lügt vor Gericht, dreimal überführt und ich dennoch verurteilt werde."
Aber Seefeldts Verhalten ändert sich auch in der folgenden Zeit nicht. Wenn er morgens aufsteht, spricht er mit niemandem. Er sondert sich ab und sitzt immer abseits ohne irgendeine Tätigkeit. Er liest nicht und zeigt auch für nichts Interesse.
Nach knapp zwei Wochen (am 2.Oktober 1909) schreibt er bereits seinen sehnlichsten Wunsch auf eine Schiefertafel. Er möchte zurück nach Glückstadt ins Gefängnis, um dort seine Strafe abzusitzen.
Man überprüft noch einmal Seefeldts Intelligenz, stellt aber keine größeren Defekte fest.
Und immer wieder versucht er, mit neuen Varianten, dem trostlosen Leben der Irrenanstalt zu entfliehen. Plötzlich kündigt er dem Arzt, welcher tagtäglich auf ihn einredet, schriftlich an: „Ich kann Herrn Doktor hierdurch mitteilen, daß ich seit Sonntag bis Montag Nacht die Sprache wiederhabe, aber bisher mit keinem, auch nicht mit Beamten gesprochen habe. Bitte mit Herrn Oberarzt allein sprechen zu dürfen. Alles andere mündlich."
Als der Oberarzt Seefeldt zu sich bringen läßt, um mit ihm zu reden, bringt dieser kein Wort hervor und beginnt schließlich an zu weinen. Unter Schluchzen beschreibt er dann seinen Zustand und bittet um Rückverlegung nach Glückstadt.
Erneut wird eine Diagnose gestellt. Als Grundlage diente auch hier wieder das Gutachten des Medizinalrats Dr. Neidhardt. Das Resultat lautet „Hysterischer Mutismus.“
In den Krankenakten befindet sich unter dem 20.Oktober 1909 der Vermerk: „S. ist nicht strafvollzugsfähig. Er bleibt daher weiter in der Irrenanstalt. Er ist zu keiner Beschäftigung zu bewegen, steht stumpf und interesselos umher, möchte aber im Freien arbeiten. Dieser Wunsch wird abgeschlagen."
Seefeldt spricht in der Folgezeit nur noch mit ganz leiser Stimme.
In den Akten heißt es dazu, gemäß Eintrag vom 22.November 1909: “Sprache in Ordnung, macht geordneten Eindruck. Er leistet jetzt saubere Arbeit mit Linieren von Büchern und fertigt mit großem Geschick Zeichnungen an."
Auf diese Art seiner persönlichen Darstellung hofft Seefeldt nun sehnlichst, daß er wenigstens Anfang 1910 endlich nach Glückstadt zurückverlegt wird. Den Ärzten gegenüber macht er jedenfalls zu Beginn des Jahres 1910 einen freien Eindruck. Allerdings wird in der Irrenanstalt ein Ausbruchsplan entdeckt und Seefeldt weiß darüber bestens Bescheid. Ob er selbst an der Ausarbeitung des Plans mitgewirkt hatte, konnte nicht festgestellt werden. So sehr man sich auch um Aufklärung bemühte.
Endlich war es dann soweit. Adolf Seefeldt wurde in die Strafanstalt Glückstadt zur Verbüßung der Reststrafe zurückverlegt. Man schrieb den 17.Januar 1910.


Urteil der Strafkammer des Landgerichts Altona vom 18.04.1911

Während Seefeldt noch in der Strafanstalt Glückstadt einsitzt, wird ein neuer Prozeß gegen ihn vorbereitet. Die Verhandlung beginnt am 18.April 1911 vor dem Landgericht in Altona und erneut muß sich Seefeldt wegen Sittlichkeitsverbrechen verantworten, begangen im Jahre 1906.
Dem Verfahren liegt folgender Tatbestand zu Grunde.
Anlaß war eine Zeitungsnotiz, welche im Jahr 1909 erschien. Eine in Hamburg wohnende Frau Gehler hatte diese Notiz gelesen und folgerichtig (wie sich später herausstellte) vermutet, daß dieser Seefeldt auch an ihren Kindern Unzuchtshandlungen vorgenommen hat.
Wie man erfuhr, trennten sich die Gehlers 1906. Sie - Frau Gehler - blieb in Hamburg, während er als Tischler nach Oldesloe ging und dort auch sofort eine Arbeit bekam. Seine beiden Söhne waren mit ihm gegangen, der jüngere Sohn Karl gerade einmal zehn Jahre und der ältere Sohn Wilhelm zwölf Jahre alt. In Oldesloe lernten sie zufällig Adolf Seefeldt kennen und um Kosten zu sparen, zogen sie mit ihm zusammen. Da aber nur zwei Betten zur Verfügung standen, schlief Gehler mit seinem Sohn Wilhelm zusammen in einem, währenddessen sich Seefeldt mit dem jüngeren der beiden Söhne, also Karl, das andere Bett teilte.
Diese beengte Schlafsituation kam Seefeldt sehr entgegen und so begann er schon nach kurzer Zeit, nachts, dem kleinen Karl am Geschlechtsteil herumzuspielen. Gleichzeitig forderte er den Jungen auf, dieser solle auch an sein Geschlechtsteil fassen. Das war dem Knaben aber nun doch zu viel. Er weigerte sich schimpfend und drohte Seefeldt, alles seinem Vater zu erzählen. Von diesem Zeitpunkt an hat Seefeldt von dem Knaben abgelassen und unternahm auch nie wieder einen Versuch der Annäherung.
Tischler Gehler war mit der Art seiner Arbeit in Oldesloe eigentlich zufrieden. Nur die Bezahlung war einfach zu schlecht. Er wolle sich deshalb eine einträglichere Arbeit in der Nähe von Berlin suchen und so wanderte er mit seinen beiden Söhnen zunächst nach Potsdam und anschließend nach Spandau. Adolf Seefeldt immer im Schlepptau.
Auch in diesen beiden Städten bewohnten sie gemeinschaftlich ein Zimmer mit jeweils zwei Betten.
Ab jetzt schlief Seefeldt aber mit Gehlerts größerem Sohn Wilhelm zusammen. In jeder Nacht suchte Seefeldt nun nach sexueller Befriedigung. Kaum waren sie zu Bett gegangen faßte er Wilhelms Geschlechtsteile und rieb daran, forderte ihn kurze Zeit später auf Gleiches auch bei ihm zu tun. Mit zunehmender Erregung schob er dann dem Jungen sein Glied in den After und veranlasste anschließend Wilhelm, es auch bei ihm zu tun.
Weder in Potsdam noch in Spandau fand Gehler die Arbeit, die er eigentlich gesucht hatte, und so beschloß er, nach Oldesloe zurückzukehren. Jetzt nahm er aber nur seinen jüngeren Sohn Karl mit. Auf mehrfaches Bitten und Drängen von Seefeldt hatte er Wilhelm noch etwa sechs Wochen bei diesem gelassen. Welche überschäumende Freude diese Zusage in Seefeldt ausgelöst haben muß, kann man sich vorstellen. Ein minderjähriger Knabe sechs Wochen unbeaufsichtigt in den Händen Seefeldts.
Die gesamte Zeit, in der er mit Wilhelm allein war, nutzte er ausgiebig. Er ließ kaum eine Gelegenheit verstreichen, um Unsittlichkeiten an dem Jungen auszuführen. Seefeldts sexuelles Verlangen schien unstillbar zu sein.
Bei Wilhelm Gehler wurden später schwere nervöse Störungen festgestellt.
Unter Einrechnung der vorher erwähnten Strafe des Landgerichts Altona vom 1.7.1909 wird Seefeldt zu einer Gesamtstrafe von sechs Jahren Gefängnis verurteilt und verbüßt diese in der Strafanstalt Glückstadt.
Bis zum Herbst 1915, um genau zu sein bis zum 20. September 1915, saß er in diesem Gefängnis ein, aber höchstwahrscheinlich gab es keine besonders relevanten Vorkommnisse mit dem Strafgefangenen Seefeldt. Zumindest befinden sich über diesen Zeitraum der Haft keine Eintragungen, weder positive noch negative, in den Akten.


Die Zeit zwischen September 1915 - November 1916

Kaum entlassen beginnt er wieder umherzuwandern. Sein Streifzug führt ihn zuerst nach Charlottenburg bei Berlin und anschließend nach Wandsbeck. Schließlich zieht er im Frühjahr 1916 nach Hamburg zur Familie Münch in die Ankelmannstraße 103. (Akt.St.A.L.G. Hamburg L.296/17)
Als Seefeldt Mitte März 1916 nach Wandsbeck fuhr, nahm er die elfjährige Wilhelmine Münch mit. Noch bevor beide Wandsbeck erreichten, setzte er sich, nachdem er vorab Papier ausgelegt hatte, mit ihr in ein Gebüsch. Ohne Umschweife begann er, das minderjährige Mädchen zu bedrängen. Er faßte dem Mädchen durch den Hosenschlitz und steckte einen Finger in ihr Geschlechtsteil, wobei er sie "kitzelte". Nach einer Weile zog er sein Glied aus der Hose und Wilhelmine Münch mußte es anfassen.
Adolf Seefeldt bewohnte bei Münchs ein eigenes Zimmer. Immer wenn er das Kind erfolgreich angelockt hatte, begann er, in der Abgeschiedenheit seines Wohnbereichs, zudringlich zu werden. In der ersten Zeit steckt er nur seinen Finger durch den Hosenschlitz in das Geschlechtsteil des Mädchens.
Etwas später wurde Seefeldt dreister. Er forderte die Minderjährige auf sich mit entblößtem Geschlechtsteil auf die Tischkante zu setzen, dann holte er sein Glied hervor und schob es dem Mädchen ein kurzes Stück in die Scheide. Beruhigend sagte er dabei: „Das kitzelt schön“.
Aus den Akten geht hervor, daß Seefeldt sich auf diese Art mehrmals an dem Kind vergangen hat, mindestens aber dreimal. Allerdings wird nicht ersichtlich, ob dies zu unterschiedlichen Zeiten geschehen ist. Belegt ist jedoch, daß es bei Seefeldt dabei jedes Mal zu einem Samenerguß kam.
Wilhelmine war aber nicht das einzige Kind der Familie Münch. Sie hatte auch noch zwei Brüder, mit welchen sie in einem Zimmer schlief. Rudolf, der Ältere von beiden hatte sein eigenes Bett, währenddessen sich Wilhelmine mit dem jüngeren Bruder Artur das andere Bett teilen mußte. Eines Abends kam Seefeldt in das Zimmer geschlichen, die beiden Jungen schliefen bereits tief und fest, und begab sich zur Bettseite des Mädchens. Erforderte das Kind auf, sein Geschlechtsteil in den Mund zu nehmen und daran zu lutschen, was Wilhelmine auch gehorsam tat.
Der am 9.Mai 1899 geborene Sohn Rudolf Münch wurde ebenfalls Opfer der unsittlichen Taten des Seefeldt. Mehrere Male ist er mit dem 17-jährigen in die Umgebung von Hamburg, unter anderem nach Wandsbeck in die Rissener Heide, gefahren. Unterwegs bewegte er den Jungen dazu, sein Geschlechtsteil zu entblößen. Als Rudolf endlich seiner Forderung nachgekommen war, rieb Seefeldt solange daran herum, bis es bei dem Jungen zu einem Samenerguß kam.
So oft es ging, lockte er den Jungen in sein Zimmer um seine sexuellen Gelüste zu befriedigen. Oft brachte er Rudolf Münch zum Erguß, aber meistens mußte dieser das Geschlechtsteil von Seefeldt so lange bearbeiten, bis dieser entspannte.
Als sein Aufenthalt bei der Familie Münch kurz vor dem Ende steht, steigert er noch einmal seine sexuelle Gier. Der Junge wird zum geeigneten Opfer seiner Lust. Seefeldt hält zunächst sein steifes Glied an das des jungen Rudolf und rammt ihm dieses, ohne ihn vorher einzusalben, anschließend in den After.
Als beide sich zufällig im Treppenhaus begegnen, nutzt Seefeldt diese Gelegenheit gleich aus. Er bringt Rudolf dazu, sich gleich vor Ort, durch gegenseitiges Reiben der Geschlechtsteile zu befriedigen.
Immer wieder hat er von seinen Opfern verlangt, so bei Wilhelmine als auch bei Rudolf Münch, im Elternhaus nichts von den Vorgängen zu erzählen, sondern Stillschweigen darüber zu bewahren. Beim Studium der Akten stößt man unweigerlich auf die Frage: „Inwieweit wurde der zweite Bruder Artur in diese strafbaren sexuellen Handlungen des Seefeldt mit einbezogen“? Konnte er sich erfolgreich gegen die Annäherungsversuche wehren, oder paßte er von vornherein nicht in das Seefeldtsche Beutechema." Dazu schweigen die Akten. Belassen wir es also auch dabei und betrachten uns den nächsten Fall - die Brüder Ernst, Hans und Werner Scheunemann.
An einem Teich, welcher im Wandsbeker Gehölz liegt, spielen am 27. April 1916 die drei Brüder Scheunemann. Ernst, der Älteste der Drei ist neuneinhalb Jahre, Hans der Mittlere achteinhalb Jahren und Werner der Jüngste zählt gerade einmal fünfeinhalb Jahre. Die Kinder sind völlig in ihr Spiel versunken, als Seefeldt plötzlich an sie herantritt und ein Gespräch anfängt. Er erzählt ihnen von einem Fuchs und einem Fuchsloch, ganz in der Nähe, währenddessen er für die Kinder Froscheier aus der Uferzone fischt.
Allerdings stieß diese Geschichte bei den Geschwistern auf keine Begeisterung und deshalb wechselte er sofort das Thema. Nun schwärmte er den Jungen vor, daß es auf der Wandsbeker Exerzierweide einen großen Schützengraben gebe. Dorthin bestellte er die drei Knaben für den Nachmittag des nächsten Tages.
An diesem Tag, es war der 28.April 1916, sah man die Brüder tatsächlich zur Exerzierweide gehen, wo sie auf Seefeldt trafen. Dieser war aber in Begleitung eines etwa 14-jährigen Jungen. Das Trio kam in diesem Moment Seefeldt völlig ungelegen und um sie schnellstens wieder loszuwerden, sagte zu den Dreien: "Ihr sollt ja um fünf Uhr wieder bei eurer Mutter sein, geht deshalb zurück und nach Hause". Die Brüder kehrten also um und gingen wieder in die Richtung zurück, der sie soeben gekommen waren. Das war ihr Glück, denn nur deshalb ist ihnen auch nichts passiert.
Aus dem Aktenmaterial wird unter St.A.b.Kgl.L.G. Altona 8J. 477/09 folgendes zitiert:
„In den angezogenen Akten heißt es Bl. 23, daß Seefeldt am 1.5.16 mit dem Knaben Lange in den Bahrenfelder Tannen das gleiche Verbrechen beging. Schon am 28.4.16 war Seefeldt mit dem Knaben Lange in die Nähe eines Roggenfeldes am Fischbestenweg gefahren und am 1.5., wie schon gesagt, in die Bahrenfelder Tannen. Die Bahrenfelder Tannen liegen genau entgegengesetzt. Wie die jetzt nochmals aufgenommenen Ermittlungen ergeben haben, hat Seefeldt den Knaben Louis Biber, genannt Lange, zum Exerzierplatz der Wandsbeker Husaren begleitet, nachdem er ihn kurz vorher angesprochen hatte, und ist mit ihm auch wieder zurückgegangen, ohne daß etwas geschehen ist. Auf dem Rückwege zeigte er ihm 2 Knaben im Alter von 9 bis 10 Jahren und gab diese als seine Freunde aus. Mit diesen Jungen ist Seefeldt nachher auch weitergegangen, nachdem er den Lange vorher noch für den nächsten Tag zum Wandsbeker Markt bestellt hatte. Sie trafen sich dann am nächsten Tage, fuhren mit der Straßenbahn bis Lokstädt und gingen in ein Gehölz. Dort knöpfte Seefeldt dem Knaben die Hose ab und zog sie bis zu den Knien herunter. Seefeldt onanierte dann und forderte den Jungen auf, das Gleiche zu tun. Gewalt hat Seefeldt nicht angewendet. Sie fuhren gemeinsam anschließend nach dem Wandsbeker Markt zurück.
Wie festgestellt wurde, ist Lange der Knabe, mit dem sich Seefeldt entfernt hatte, als er am 28.4. die 3 Brüder Scheunemann nach Hause schickte."
Vor einem Spielwarengeschäft stand am 2.Juli 1916 der zehnjährige Johannes Luca. Es war gerade 9 ½ Uhr am Vormittag geworden, als auch Seefeldt zufällig an diesem Geschäft vorbeikommt und den Jungen stehen sah. Er stellt sich neben den Knaben und beginnt mit einem belanglosen Gespräch über die Auslagen im Schaufenster. So schwafelte er eine ganze Weile, bis er zu seinem eigentlichen Ziel umschwenkt. Er würde, so sprach Seefeldt zu dem Knaben, ihn gern fotografieren und ihm die Bilder gleich mitgeben. Allerdings wäre hier nicht der geeignete Ort zum Fotografieren. Dazu müßten Sie woanders hingehen. Da Seefeldt tatsächlich einen Fotoapparat bei sich trug, glaubte der Junge Seefeldts Worten und ging mit. Seefeldt ließ ihn sogar das Stativ tragen, fragte ihn unterwegs nach seinem Namen und nannte ihn fortan nur noch vertraulich „Hänschen".
Ihr Weg führte sie durch Wandsbek hindurch, durch das Gehölz am Schützenhof über die Exerzierweide hinaus. Als beide an den dahinterliegenden Feldern angekommen waren, weigerte sich der Junge noch weiter mitzugehen, sondern stellte an Seefeldt die Frage, warum sie denn so weit laufen. Seefeldt wußte zu beschwichtigen. Er dürfe hier in der Nähe nicht fotografieren, denn schließlich sei ja noch Krieg.
Diese Antwort beruhigte den Jungen und so lief er mit Seefeldt noch ein ganzes Stück. Ab und zu machten beide eine kleine Pause, bis sie schließlich an ein Roggenfeld kamen, in welches sie etwa 70 Schritte hineingingen.
Als beide so mitten zwischen den Halmen standen, begann Seefeldt auf den Jungen einzureden. Hier, so erzählte er war er schon oft mit anderen Jungen. Erst kürzlich sei er mit einem 12 ½ Jahre alten Knaben hiergewesen. Diesem habe er dann noch drei Reichsmark geschenkt. Sämtliche Jungen waren folgsam und alle hätten seine Milch getrunken. Bei diesen Worten griff sich Seefeldt an die Hose und holte sein Geschlechtsteil heraus. Aber auch das Glied des Kindes legt er frei und rieb daran herum, bis ein Samenerguß erfolgte.
Anschließend masturbierte Seefeldt so lange, bis auch bei ihm der Samen herausschoß. Diesen mußte der Junge mit dem Mund auffangen, denn Seefeldt drohte dem Knaben: „Du willst doch artig sein wie die anderen, wenn nicht, drücke ich dir den Mund zu".
Bei diesen Worten legte er Johannes die Hand kurz auf den Mund und drückte fest zu. Der Junge befolgte trotz einer gewissen Angst die Worte Seefeldts und nahm Seefeldts Samen mit dem Mund auf. Dankend wurde er von diesem gleich mehrmals abgeküßt. Dann nahm er das Glied des Jungen und lutschte daran.
„Das kitzelt so schön und er habe jetzt drei Wochen genug“ verkündete Seefeldt, aber jetzt wolle man sich nackend ausziehen, denn das hätten die anderen Jungen auch immer getan. Da es aber mittlerweile anfing zu regnen und der Regen langsam etwas stärker wurde, rückte Seefeldt von diesem Vorhaben ab, obwohl er inzwischen auch schon sein Gesäß entblößt und aus der kleinen Fettdose, welche er ständig bei sich trug sich dieses ordentlich eingefettet hatte. „Jetzt ist alles schön glatt“, stellte er zufrieden fest, doch der Regen wurde immer heftiger und so packte er sein zweimal 1 ½ Meter großes Stück Sackleinen, welches er ausgelegt und mit vier Holzstücken festgemacht hatte, wieder ein und verließ mit Johannes Luca schnell das Roggenfeld.
Eigentlich sollte der Junge eine Mark bekommen. Das hatte ihm Seefeldt so versprochen. Der hielt sein Wort aber nicht, sondern gab dem Knaben nur 50 Pfennige, damit er mit der Straßenbahn nach Hause fahren konnte. Johannes nahm das Geld aber nicht an, sondern gab es Seefeldt wieder zurück.
Der Regen war inzwischen ziemlich stark geworden und Seefeldt legte auf dem Nachhauseweg dem Jungen seine Jacke über die Schultern, wobei er ihm noch einmal eindringlich zu verstehen gab: „Sag es ja um Gottes willen nicht, deinen Eltern, du sagst, du hättest dich im Bahrenfeld verlaufen. Und ja auch keinem anderen Menschen.“
Seefeldt ging noch gemeinsam mit dem Jungen bis zum Schützenhof, verabschiedete sich dort aber schleunigst.
Vier Tage später, also am 6. Juli 1916 startete Seefeldt seinen nächsten Anlockungsversuch. Sein Opfer war diesmal der elfjährige Karl Knaack den er am Wasserteich im Sievekingpark in Hamburg spielend vorfand. Ohne zu zögern, lief Seefeldt auf ihn zu und sprach ihn an, und obwohl der Junge gar kein Interesse an einem Gespräch verspürte, plauderte Seefeldt munter auf ihn ein. Er, so prahlte Seefeldt, habe im Wandsbeker Gehölz eine Lanze versteckt, diese möchte er ihm gerne schenken. Dazu müßte er allerdings am nächsten Tag zum Wandsbeker Gehölz kommen.
Karl Knaack hatte aber gar kein Interesse an einer Lanze und ging auch nicht zu der von Seefeldt vorgeschlagenen Verabredung. Stattdessen berichtete er seinem Vater von dieser seltsamen Begegnung und dem Treffen im Gehölz. Der erstattete sofort Anzeige bei der Polizei.


Urteil der Strafkammer des Landgerichts Hamburg vom 16.11.1916

Vor dem Landgericht in Hamburg findet am 16.November1916 der Prozeß gegen Adolf Seefeldt und Rudolf Münch statt. Beiden werden Sittlichkeitsverbrechen angelastet.
Seefeldts Offizialverteidiger stellte den Antrag ein Physikatsgutachten über den Geisteszustand seines Mandanten erstellen zu lassen, welches am 20. Oktober 1916 vom Physikus Dr. Maes vorgelegt wird. Dr. Maes kommt darin zu dem Schluß, nachdem er die bisher vorliegenden Krankenakten studiert und Seefeldt auch selbst beobachtet hatte:
„Die Untersuchung hat keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Angeschuldigte in sexueller Beziehung pervers veranlagt ist. Seine Straftaten sind nicht als Folge eines krankhaften Zustandes, sondern als Ausdruck eines ihm lieb gewonnenen Lasters anzusehen. Die Voraussetzungen des §51 Strafgesetzbuch haben bei dem Angeschuldigten zu den inkriminierten Zeiten nicht vorgelegen.
Dem in den Krankenakten enthaltenen Gutachten von Medizinalrat Dr. Neidhardt, in welchem dieser Adolf Seefeldt als gemeingefährlichen Menschen einstuft und ihm möglichst für immer in einer Anstalt unterbringen würde, kann Dr. Maes nur zustimmen. Allerdings bestehe nach gegenwärtigem Umstand keine Möglichkeit, den Obengenannten auf Dauer in einer Irrenanstalt unterzubringen, da er nicht geistig krank ist. Zum Schutze der Allgemeinheit kann ein solcher Freiheitsentzug nur dann angewendet werden, wenn er nach dem Strafgesetzbuch auch zulässig ist.
Seefeldt wird in diesem Verfahren wegen folgender Sittlichkeitsverbrechen verurteilt:

  • Der Fall - Wilhelmine Münch.
  • Der Fall - Johannes Dachs.
  • Der Fall - Rudolf Münch.

Diesmal fällt das Urteil härter aus. Man verurteilt Seefeldt nun zu einer Zuchthausstrafe von 10 Jahren und „wegen der bewiesenen ehrlosen Gesinnung" zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf zehn Jahren.
Rudolf Münch, welcher von Seefeldt verführt worden ist, erhielt aufgrund seiner Jugend eine Gefängnisstrafe von einer Woche.


Am 15. Dezember 1916 tritt Adolf Seefeldt seine Haftstrafe an, die bis zum 15. September 1926 dauern wird.

Ein halbes Jahr später drückt das Verhalten des Strafgefangenen Seefeldt deutliche Anzeichen einer Geistesstörung aus. Vorsorglich verlegt man ihn am 4. Mai1917 ins Gefängnislazarett Fuhlsbüttel zur Beobachtung, aber bereits am 3. Juli 1917 überstellt man ihn von Fuhlsbüttel weiter nach Langenhorn in die Irrenanstalt, wo er bis zum 22. Mai 1923 verbleibt. Erst an diesem Tag kommt er wieder zurück in die Strafanstalt Fuhlsbüttel.


Aufenthalt in der Strafanstalt Fuhlsbüttel, bzw. im Lazarett dieser Strafanstalt

Aber betrachten wir uns zunächst erst einmal die Zeit, in der Adolf Seefeldt in der Strafanstalt Fuhlsbüttel einsaß beziehungsweise sich im Lazarett dieser Strafanstalt befand. (15. Dezember 1916 bis 2. Juli 1917)
Wie bereits vorab erwähnt, tritt Adolf Seefeldt nun am 15. Dezember 1916 seine zehnjährige Haftstrafe in der Strafanstalt Fuhlsbüttel an.
Die Strafhaft hatte kaum begonnen, da fing Seefeldt schon wieder an ein sonderbares Verhalten an den Tag zu legen. Bereits am 8. Januar 1917 wird er anläßlich einer Feierstunde aus der Sträflingsreihe entfernt, da er keinen Anweisungen mehr Folge leistet und die gesamte Abteilung durcheinanderbringt.
Wieder auf seine Station gebracht, zeigt er ein sehr merkwürdiges Benehmen. Er stiert in die Luft und schüttelt dabei heftig den Kopf. Erst steht, dann sitzt er mit gefalteten Händen und labert vor sich hin, warum man ihn nicht in eine dunkle Kammer bringe, was er hier eigentlich soll.
Zwei Sachverständige durchschauen Seefeldt aber, machen ihn deshalb für sein Handeln verantwortlich und verpassen ihm eine Disziplinarstrafe.
Nur ein paar Tage später bezichtigt er wahrheitswidrig einen Mitgefangenen, von diesem, mit einem Besen geschlagen worden zu sein. Jetzt habe er Angst, daß man ihn hinrichtet, deshalb wolle er an das Gericht schreiben.
Wenige Tage später stellt er seine Arbeit in der Anstalt komplett ein und im Februar 1917 gerät sein ungebührliches Auftreten völlig aus den Fugen. Seine Mitgefangenen beschweren sich jetzt nur noch über ihn. Seefeldt revanchiert sich daraufhin auf seine persönliche Art und Weise. Aus „Rache“ verspeist er komplett in einem Zuge den gesamten, am Vortag eingeweichten Buchbinderleim, welcher eigentlich für die Klebearbeiten in der Werkstatt gedacht war.
Seefeldt hatte bereits im Januar 1917 einen Antrag auf Aufnahme des Verfahrens gestellt, welcher aber per Beschluß vom 24. Februar1917 als unzulässig abgewiesen wurde.
Nun beginnt beim Strafgefangenen Seefeldt die „störrische Phase.“ Er entfernt sich selbstständig von der Station, kommt aber nicht wieder zurück, bis ihn zwei Stationshelfer packen und auf seine Station zurücktragen. Den Rest des Weges kriecht er dann auf Händen und Füßen bis hin zu seinem Platz. Als er tags darauf wieder lauthals rumkrakeelt, steckt man ihn in eine Isolationszelle. Dort benutzt er dann am 10. März 1917 seine Eßschale als Nachtgeschirr und formt zwei Tage später Kot und Brot zusammen zu einer „Gepäcksmischung.“
Mittlerweile hält man es für angebracht ihn deshalb noch einmal auf seinen Geisteszustand zu untersuchen. Er wird aber als arrestfähig eingestuft.
Am 1. Mai 1917, sowie auch an den folgenden Tagen ist der Strafgefangene Seefeldt nicht aus dem Bett zu bringen. Er steht einfach nicht auf, obwohl er sein Bettlaken komplett beschmutzt und benäßt hatte (humane Umschreibung der tatsächlichen Situation), tut letztendlich aber so, als ob er von nichts weiß.
Langsam wird man seiner Eskapaden überdrüssig und man verlegt ihn deshalb am 4. Mai 1917 in das Anstaltslazarett. Aber auch hier lehnt er jede von ihm geforderte Mitarbeit ab. Aus dem Bett erhebt er sich nun gar nicht mehr, sondern bleibt liegen und schmiert seine Kacke überall hin. Auf die Fragen des Lazarettpersonals antwortet Seefeldt mit Schweigen und auch bei der Visite tut er so, als hätte er gar nicht verstanden, was man von ihm wolle.
Den Gipfel seiner Schweinereien erreicht er am 9. Mai 1917. An diesem Tag hatte Seefeldt einen festen Stuhlgang, den er komplett im Bett verreibt und auch Bettzeug damit einschmiert. Allerdings ging sein Plan, das Lazarettpersonal würde seine Bettstelle säubern und ihm frische Bettwäsche verpassen, völlig daneben. Auf Seefeldts unhygienisches Verhalten reagierte das Personal gar nicht, sondern ließ ihn in seinen verarbeiteten Darmausscheidungen liegen und nächtigen.
Über Nacht scheint Adolf Seefeldt zu der folgerichtigen Überlegung gekommen zu sein, das diese „Einbalsamierung“ seiner Bettstelle unklug und ungeschickt war. Jedenfalls begann er am nächsten Tag wieder freiwillig mit dem Reden. Da er angeblich großen Hunger hatte, bat er um mehr Essen und versprach dafür im Gegenzug eine ordentliche Verhaltensweise.
Doch Seefeldt sucht weiterhin nach entgegengebrachter Aufmerksamkeit. Seine Geschichten, mit denen er sich in den Vordergrund stellen möchte und die er sich zusammenspinnt, wirken schon etwas absonderlich. Einem Heilgehilfen überrascht er mit einer Erzählung über einen Brudermord, welchen er begangen hat. Er hätte darüber ein freiwilliges Geständnis abgelegt und nun hätte man ihn zum Tode verurteilt.
Aber auch in den darauf folgenden Wochen faselt er weiter und gibt völlig zusammenhanglose Ereignisse aus dem Krieg zum Besten. Seefeldt redet in diesem Zeitabschnitt nur noch Unsinn. Die Anstaltsleitung stellt nun, um Seefeldt endlich loszuwerden, kurzerhand einen Antrag auf Überführung in die Irrenanstalt Langenhorn. Am 3. Juli 1917 wird Adolf Seefeldt in diese Anstalt eingewiesen.


Der Aufenthalt Seefeldts in der Irrenanstalt Langenhorn vom 3. Juli 1917 bis zum 21. Mai 1923

Nun schlossen sich für lange Zeit die Tore der psychiatrischen Klinik hinter Seefeldt. Bei seiner Einlieferung mußte er ins Haus getragen werden, war aber danach ruhig und sachlich und zeigte keine weiteren Auffälligkeiten.
Bei einer Befragung, warum man ihn denn in die Haftanstalt Fuhlsbüttel gebracht hätte und welches Vergehen er den begangen habe, erzählte er wieder die Geschichte, die er schon im Lazarett von sich gegeben hatte. Er gab wieder vor einen Brudermord begangen zu haben. Deswegen sei er auch zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt worden.
Ab dieser Zeit bleibt Seefeldt nur noch im Bett liegen und jedes Mal wenn er versucht aufzustehen, sinkt er, wie ermattet, zurück auf sein Bett. Sobald er sich doch einmal aus dem Bett rollt, beginnt er mühsam im Zimmer umherzukriechen. Hin und wieder tragen ihn die Pfleger auch.
Gegenüber dem behandelnden Arzt beharrt Seefeldt weiterhin auf dem Brudermord und die dafür ergangene lebenslängliche Strafe. In den Krankenakten findet sich dazu folgender ärztlicher Eintrag: „Dabei findet sich in dem Benehmen hinter diesem traurigen Ausdruck etwas wie Scherzhaftigkeit".
Plötzlich ändert er im August 1917 seine Geschichte vom Brudermord und äußert sich dem Arzt und dem Pflegepersonal dahingehend, daß er wegen „eines“ Sittlichkeitsverbrechens sehr schwer bestraft wurde.
Höchstwahrscheinlich entsprach auch das angebotene Essen in der Irrenanstalt nicht so recht den Vorstellungen und dem Geschmack Seefeldts. Denn er schrieb deshalb auf einen kleinen Zettel seine Wünsche und die Vorstellungen hinsichtlich seiner Ernährung. Ob seinem Wunsch entsprochen wurde oder man ihm völlig andere Anstaltskost verabreicht hat, ist allerdings nicht bekannt geworden und in den Akten auch nicht vermerkt. Das kann aber eher als unwahrscheinlich hingenommen werden.
Am 15. August 1917 entdeckt man einen Vermerk in der Krankenakte: „Vollkommen orientiert, besonnen und klar. Die Lähmung der Beine ist eine vollständige, aber offenbar psychogen, da die Muskulatur der Ernährung entspricht."
Insassen von Irrenanstalten werden ständig in Bewegung gehalten, mit kleineren Arbeiten beschäftigt oder in speziell zugeschnittene Programme eingebunden. So auch in Langenhorn. Dort heißt es in einem Bericht über den Patienten Adolf Seefeldt: „Er beschäftigt sich im Bett mit Klebearbeiten. An Veranstaltungen nimmt er mit Interesse teil, und wenn der Arzt aufmunternd mit ihm spricht, ist er freundlich und geht auf den heiteren Ton ein, verfällt aber bald in einen klagenden Ton, bei dem eine lächelnde Stimmung nicht zu verkennen ist. Er sitzt im Wachsaal im Lehnstuhl, später im gemeinsamen Saal im Stuhl.
Die Lähmung in Seefeldts Beinen bleibt weiterhin unverändert, was ihm nur die Möglichkeit einräumt, auf dem Boden umher zu kriechen. In den Krankenakten findet man unter dem 1. November 1919 über Seefeldt folgenden Eintrag:“.. daß er jetzt den ganzen Tag außer Bett sei, sich im Arbeitszimmer mit Anfertigung von Weihnachtsspielzeug für die tuberkulösen Kinder der Anstalt beschäftige, auch diese Arbeiten - genau wie seine technischen Konstruktionen - mit größter Akkuratesse verrichtete.“
Und weiter heißt es:
„In letzter Zeit dringe Seefeldt sehr auf seine Zurückversetzung nach Fuhlsbüttel, weil er seine Beinlähmung als unheilbar ansähe und in der Anstalt nicht die Zeit länger unnütz verbringen, sondern den Rest seiner Strafe dort verbüßen möchte. Er äußerte die Ansicht, daß er geistig auf der Höhe sei und sich dann für den Broterwerb eine sitzende Beschäftigung auserwählen würde. Auf Wunsch sind dem Patienten ein Paar niedrige Krücken angefertigt worden, mit deren Hilfe er sich auf den Knien vorwärts bewegt."
Bis über den Jahreswechsel hinaus bleibt Seefeldt unauffällig, unterstreicht aber immer wieder seine Forderung nach Fuhlsbüttel zurückversetzt zu werden. Aus ärztlicher Sicht kann seinem Begehren aber nicht entsprochen werden und wird daher abgewiesen. Nun schaltet Seefeldt auf stur um, verweigert jegliche Beschäftigung und legt sich statt dessen ganztägig ins Bett.
Im ärztlichen Bericht vom 7. Februar 1920 wird deshalb vermerkt: „Gänzlich unverändert, will angeblich bis zu seiner Versetzung nach Fuhlsbüttel nicht wieder aufstehen, ist aber höflich und bescheiden gegenüber Pflegepersonal und Ärzten."
Scheinbar wird es Seefeldt ganztägig im Bett zu langweilig, denn ab und zu arbeitet er mal wieder. Je nach Lust und Laune. Dafür hatte man ihm eine kleine eigene Feinmechanikerwerkstatt eingerichtet, die er nicht nur für seinen Zeitvertreib benutzte, sondern wo er auch kleinere Reparaturen durchführte.
Zwei Jahre lang hört und liest man nun nichts mehr über ihn. Anscheinend hatte er sich in das Irrenhausleben eingefügt und die Tagesabläufe akzeptiert. Sicherlich wird er während dieser Zeit immer mal wieder die Zurückverlegung nach Fuhlsbüttel vorgebracht haben und auf diesem Thema auch ständig herumgeritten sein. Aber sichtlich ohne Erfolg. Die Vermutung ergibt sich automatisch aus dem bisherigen Anstaltsaufenthalt.
Erst am 12. Oktober des Jahres 1922 entdeckt man wieder einen Eintrag über Adolf Seefeldt in der Anstaltsakte: „Seefeldt ist seit heute recht verstimmt, weil ihm angeblich eine Person im Hause, deren Namen er nicht nennen will, gesagt hat, man wolle ihn in der Anstalt Langenhorn für Lebzeiten festmachen.
Auf Beruhigung hin erklärt er am 17. Oktober 1922, er wolle jetzt Gehversuche an langen Krücken anstellen."
Als der Februar 1923 ins Land zieht, begegnet man einem Seefeldt, der mittlerweile sehr gut an seinen Krücken geht und sie kaum noch zum Abstützen braucht. So vergeht auch der März und Ende April 1923 läuft Adolf Seefeldt wieder völlig ohne jede Stütze.
In dieser Zeit wird er von der Anstaltsleitung und dem behandelnden Arzt zu einer Besprechung vorgeladen. Man wollte sich mit ihm über seine Verurteilungen unterhalten. Dieses Thema behagte Seefeldt aber nun überhaupt nicht. Er blockte deshalb rigoros und lehnte es ab, über seine strafbaren Handlungen zu sprechen. Dafür sei er schwer bestraft worden, aber nun solle die Vergangenheit ruhen, davon will er nichts mehr hören und wissen. Er schaue nur in die Zukunft, die ganz allein interessiere ihn, denn diese wird besser werden als die Vergangenheit.


Aufenthalt in der Strafanstalt Fuhlsbüttel vom 22.05.1923 – 15.09.1926

Nach einer kurzen Beratung entschließt sich die Anstaltsleitung der Irrenanstalt Langenhorn, Seefeldt Ende Mai 1923 wieder nach Fuhlsbüttel in den Strafvollzug zurückzuschicken. Ganz zur Freude Seefeldts erfolgt die Zurückverlegung am 22. Mai 1923. Seine Reststrafe verbüßte er nun bis zum 15. September 1926, ohne weitere disziplinarische Maßnahmen, Übertretungen oder Vorkommnisse.
An diesem Tag wurde er aus der Strafanstalt Fuhlsbüttel als freier Mann entlassen und stand nun mit seinen wenigen Habseligkeiten auf der Straße. Adolf Gustav Seefeldt war mittlerweile 56 Jahre alt.
Den überwiegenden Teil seines bisherigen Lebens hatte er in Gefängnissen verbracht. Aber das war ja die Vergangenheit. Nun war er wieder frei. Ein freier Mann, der hingehen konnte wo er wollte. Jetzt hatte Adolf Gustav Seefeldt noch alle Möglichkeiten der Welt seine Zukunft zu gestalten und sich einen Alterssitz zu schaffen. Denn wie hatte er sich doch so treffend während der Haft geäußert?: „Er schaue nur in die Zukunft, die ganz allein interessiere ihn, denn diese wird besser werden als die Vergangenheit.“
Wie Seefeldt seine Zukunft zu gestalten versteht, werden uns die nächsten Jahre zeigen. 

Aber fassen wir noch einmal kurz seinen Aufenthalt in der Irrenanstalt Langenhorn zusammen:
„Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß es sich bei Seefeldt um eine Simulation gehandelt hat, die er mithilfe einer Selbstsuggestion, deren er sich rühmt, durchführte, denn es ist offenbar, daß er unter der Befürchtung, für Lebenszeit in Langenhorn bleiben zu müssen, das Gehen in kurzer Zeit wieder gelernt hat, zumal das Strafende bereits abzusehen war. Durch sein Verhalten hat er zahlreiche Vergünstigungen genossen. Bei der Entlassung aus Langenhorn lautet die Diagnose: 'Hysterische Seelenstörung, gebessert.'
Von der Strafanstalt Fuhlsbüttel schreibt der Angeschuldigte eine Anzahl von Briefen an Professor Dr. Schäfer, den Direktor der Irrenanstalt Langenhorn. In den Briefen spricht er dem Professor Dr. Schäfer seinen Dank aus über die ihm zu Teil gewordene Behandlung und unterrichtet ihn über sein Befinden in der Strafanstalt. Insbesondere aber bittet er ihn immer wieder um einen Rechtsbeistand und Schutz, um möglichst bald die Freiheit zu erlangen. Auch ist er besorgt, für immer interniert zu werden.
Hinsichtlich seines Nervenleidens schreibt er, daß es ihm körperlich und geistig gut gehe und er hoffe, mit Gottes Güte nach seiner Strafentlassung am 15. September 1926 seinen Beruf als Uhrmacher oder Feinmechaniker mit neuem Geist und neuer Kraft aufnehmen zu können. Er werde ein neues, ruhiges, keusches und züchtiges Leben führen, Ruhe und Frieden sollen in seinem Herzen sein. Gott will er bitten, daß er ihm die Kraft gibt.
In einem andern Briefe heißt es in Hinsicht auf die in einigen Monaten zu erwartende Freiheit, daß er sich in der Strafanstalt allen gegenüber neutral verhalte, ruhig, arbeitsam und fleißig sei, soviel es in seinen Kräften stände.
Sobald Seefeldt aus der Strafhaft entlassen ist, schreibt er am 3.10.1926 an Direktor Dr. Schäfer einen Brief, der Anschuldigungen gegen Beamte der Anstalt Langenhorn enthält, obwohl er sich vor der Entlassung stets über gute Behandlung bedankt hat.
Professor Dr. Schäfer bezeichnet ihn als einen scheuen und sehr undurchsichtigen Menschen, der mit anderen Patienten wenig Verbindung hatte.
Inspektor i. R. Borchardt, damals Vorgesetzter des Seefeldt in Langenhorn, gibt an, daß er selten einen Verbrecher von solcher Verschlossenheit und solcher Raffiniertheit, sein Innerstes zu verbergen, kennengelernt habe. Unangenehmen Fragen sei er aalglatt ausgewichen oder habe sich, in die Enge getrieben, mit einem verschwiegenen Lächeln aus der Affäre gezogen. Um sein Innerstes nicht preiszugeben, habe er soviel wie möglich andere Kranke gemieden. In seiner langen Dienstzeit habe er zahlreiche Schwerverbrecher kennengelernt, die als besonders raffiniert oder gefährlich der Anstalt angezeigt waren, im Vergleich zu Seefeldt könnten diese Verbrecher aber nur als naive Kinder bezeichnet werden. Auch habe er oft geschwankt, ob er das ganze Gebaren des Seefeldt als Mache oder Hysterie ansehen solle.“
Bemerkt sei an dieser Stelle, daß Seefeldt bei seinen späteren Straftaten, für die er allerdings immer nur kürzere Gefängnisstrafen erhalten hat, keinerlei Anzeichen von Geistesgestörtheit gezeigt hat.
Nachdem er seine Strafe abgesessen und man ihn am 15.September 1926 aus der Haftanstalt entlassen hatte, wollte er, so hat er es während seines Aufenthaltes in der Irrenanstalt und im Gefängnis ja immer betont, sein Leben ändern und ein völlig anderer Mensch werden. Ein Mensch, der nur noch für seine Arbeit lebt, völlig im Einklang mit Gott.
Aber wollte Seefeldt das eigentlich wirklich?
Auf diese Frage gibt es nur die eindeutige Antwort – keineswegs.
Nie verschwendete Adolf Seefeldt auch nur einen Gedanken daran sein Leben zu ändern. Statt dessen suchte er emsig eine Lösung, wie er nach einer begangenen Sexualstraftat jedesmal ungeschoren davonkommen konnte, und wie er seine Opfer heimlich zum Schweigen bringen konnte, ohne das je ein Verdacht auf ihn fällt.
Doch jetzt, nach dieser langen Haft, war er wieder zurück im Leben. Er wollte es genießen. Zehn lange Jahre hatte man ihn weggesperrt und seine Sehnsucht nach einem Knaben, der ihm zu Willen ist, an dem er seine Lust ausleben konnte, den er küssen und streicheln konnte, wächst von Tag zu Tag.


Ende vom 2. Kapitel


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