8. Die Fahndung
Die Fahndung, die Suche in Wittenberger Hotels und Gastwirtschaften, und unter falschem Verdacht.
1.) Die Fahndung.
Nach ihrer erneuten Spurensuche am Tatort, die jedoch ohne Erfolg geblieben war, begaben sich die Herren Staatsanwälte, sowie die Herren der Mordkommission zum Wittenberger Rathaus, um die nächsten Schritte zu besprechen, die zur schnellstmöglichen Ergreifung des Täters führen sollten.
Als Erstes wurde festgelegt, daß sämtliche Polizeibehörden in der näheren und weiteren Umgebung von Wittenberge zu informieren sind. Ihnen wurde unverzüglich der nachfolgende Bericht zugestellt:
Knabenmord in Wittenberge
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Hauptsächlich die Polizeibehörden rund um Wittenberge wurden gebeten, zu überprüfen, ob in der Nacht zum 22. März 1935 oder danach, die oben beschriebene Person gesehen worden ist. Die Mordkommission Thomas der Polizeiverwaltung Wittenberge bittet diesbezüglich fernmündlich um Nachricht (Aktenzeichen 3.Js.181/35).
Zwischenzeitlich hatte sich die Nachricht vom Todesfall des kleinen Gustav Thomas bis weit über Wittenberge hinaus verbreitet. Auch in der Bevölkerung herrschte die einhellige Meinung vor, daß es sich hier nur um ein Verbrechen handeln konnte und der, oder die Täter, wer immer es auch sein möge, die schlimmste Strafe zu erwarten hatte.
Die Herren Staatsanwälte und die Herren von der Mordkommission entschieden sich außerdem für die Einbeziehung der Bevölkerung in die Fahndungsaktion. Mit einer weiträumig angelegten Plakataktion in und um Wittenberge, erhoffte man weitere Informationen zu erhalten. Denn für Hinweise, welche zur Ergreifung des oder der Täter führen würden, war auch die Auslobung einer Belohnung angedacht. Dazu hatte die Kommission einen Bericht verfasst, welcher alle bisherigen Erkenntnisse in Sachen Thomas enthielt. Dieser Bericht sowie eine Aufstellung des Entwurfs über die Belohnung wurde dem Regierungspräsidenten in Potsdam per Eilboten zugestellt, da dieser die Belohnung in Höhe von 3000 Reichsmark aussetzen wollte. Der Staatsanwaltschaftsrat Ideler erhielt von diesen Unterlagen eine Abschrift.
Bereits am nächsten Tag klebten überall in der Stadt und der Umgegend vorerst folgende Bekanntmachungen:
Die Staatsanwaltschaft Schwerin unternahm mittlerweile alles, um etwaige neue Anhaltspunkte für die weiteren Ermittlungen in der Mordsache Thomas zu gewinnen. Alle Akten ähnlich gelagerter Fälle, in denen Knaben tot aufgefunden wurden, zentralisierte man bei dem mit größter Energie vorgehenden Oberstaatsanwalt. Bei ihm wurde das gesamte Material auf alle merkwürdigen Übereinstimmungen, welche ja kaum auf Zufälligkeiten zurückzuführen waren, verglichen.
Vorerst betraf es folgende Akten:
- Praetorius, St.A. Rostock, - 1 J. 48/34 -
- Korn, St.A. Lübeck, - 2 J. 65/34 -
- Tesdorf, St.A. Schwerin, - J. 3672/33 -
- Dill - Eipel St.A. Neuruppin, - 5 J. 683/34 -
- Gnirk, St.A. Neuruppin, - 3 Er. 91/33 - Wb.
- Tieke, Bltsg. Der St.A. Schwerin, - Js. 425/35
- Neumann, St.A. Schwerin, - Js. 425/35
- Spät, St.A. Schwerin, - Js. 258/35
Sämtliche Begleitumstände, ob nun Ort oder Lage der Leiche, unter denen Gustav Thomas, der wie vom Erdboden verschluckt war, tot aufgefunden wurde, entsprachen genau den Fällen, die in den vorliegenden Akten dargelegt wurden. Nur der Fall Spät bildete hier eine Ausnahme.
In allen Fällen haben Zeugen, welche die Kinder zuletzt gesehen hatten, genau beobachtet, daß ein Mann im Alter von etwa 45 – 60 Jahren, ungefähr 1,70 groß, welcher mit einem schwarzgrünen Mantel bekleidet war, als Begleitung mitlief. Über das Aussehen des Mannes wurden unterschiedliche Angaben gemacht. So wußte man bei den Fällen Neumann, Tesdorf und Thomas, von einem kleinen, grauen Schnurrbart zu berichten, den dieser Unbekannte getragen haben soll, aber vielfach wird er auch als glattrasiert beschrieben. In den meisten Fällen beschreiben ihn die Zeugen aber als mittelmäßigen, ungepflegten Menschen, ein Landstreicher sei er aber nicht gewesen.
Alles in allem waren die Anhaltspunkte zur Ermittlung des Täters sehr dürftig. Trotzdem schickte man einen Ermittler der Mordkommission in der Zeit vom 29. bis zum 30. März 1935 nach Berlin ins Polizeipräsidium, zur Kriminalinspektion M II (Sittlichkeitsverbrechen). Dort suchte man in der Straftäterkartei nach einer Person, auf welche die mitgebrachte Beschreibung passte. Aber diese Überprüfung blieb ohne Erfolg.
Trotz dieser ergebnislosen Suche wurden weitere Nachforschungen angestellt. Das Berliner Polizeipräsidium ordnete an, sämtliche Personen, die bei der Durchsicht der Fremdenmeldezettel der Wittenberger Hotels und Gastwirtschaften heraussortiert worden waren, zu überprüfen (ausführlich unter Punkt - Die Suche in Wittenberger Hotels und Gastwirtschaften).
Auch nach Unterlagen des vom Vater des kleinen Gustav Thomas verdächtigten Buckenmayer (ausführlich unter Punkt - Unter falschem Verdacht), und die in den Akten der Schweriner Staatsanwaltschaft erwähnten Pfeiffer und Morcherdt wurde gesucht.
Personalakten, Notierungen in Steckbriefen, im Einwohnermeldeamt und auch die Kartei des K.J.M.II durchkämmten die Ermittler gründlich. Die in den genannten Abteilungen arbeitenden Beamten wurden gleichzeitig nach Personen befragt, auf die die Beschreibung passen würde.
Trotz aller Anstrengungen konnte der Ermittler letztendlich nur ein mageres Rechercheergebnis vorweisen. Er hatte lediglich festgestellt, daß …
- „... Buckenmayer und Pfeiffer, Eduard am 7. Juni 1879 in Niegolewo geboren, Personalakten haben, und zwar ist Buckenmayer im Jahre 1917 wegen unerlaubter Entfernung vom Heer und Urkundenfälschung zu 6 Monaten Gefängnis bestraft.
- Pfeiffer mehrfach wegen Bettelns und Diebstahls, zuletzt im März 1929. Alle übrigen Personen sind nicht bekannt und haben weder Personalakten noch Notierungen.“
Aus dem gerichtsärztlichen Institut Berlin kam plötzlich die Meldung, daß die dortigen Ärzte an dem After des Thomas Spuren von Kiefernadeln gefunden hatten (bestimmte Teile der Leiche des Gustav Thomas waren dem Institut zur Untersuchung übersandt worden).
Kriminalrat Lobbes wurde gebeten, den Ärzten auszurichten, daß vom Stadtarzt Dr. Knappe die Leiche des Gustav Thomas nach der äußerlichen Untersuchung entkleidet worden ist, um am unbekleideten Körper weitere Untersuchungen vornehmen zu können. Da die Leiche hierbei auf dem Waldboden lag, ist es sehr leicht möglich, daß diese daher auch mit Kiefernadeln in Berührung gekommen ist.
Zwischenzeitlich erreichte ein wichtiger Hinweis aus Ludwigslust die Staatsanwaltschaft Schwerin, den dort hatte ein Mann im Dezember 1934 durch Versprechen von Geschenken einen Knaben an sich gelockt und ihn schließlich am darauffolgenden Tage außerhalb der Stadt Ludwigslust zu einem Treffpunkt bestellt. Auf diesen Mann passte die Beschreibung der gesuchten Person.
Denn als die Mutter das Ausbleiben ihres Sohnes, der sonst immer pünktlich zur vereinbarten Zeit zu Hause erschien, bemerkte, packte sie die Unruhe und sie machte sich sofort auf dem Weg, um ihr Kind zu suchen. Schließlich fand sie es mit einem fremden Manne gehend auf der Chaussee nach Grabow. Wahrscheinlich wurde durch das plötzliche Erscheinen der Mutter dieser Fremde von seinem Vorhaben abgehalten. Zuvor hatte er aber dem Knaben noch 1 Mark sowie einen Füllfederhalter geschenkt und ihm ein späteres erneutes Treffen in Aussicht gestellt.
Kurze Zeit später teilte ein Gendarmerie-Kommissar der Staatsanwaltschaft Schwerin einen Fall aus Grabow mit, der sich allerdings schon 1930 geeignet hatte. Eine Person, deren Name auch festgestellt werden konnte, hatte unter Versprechungen zwei Knaben an sich gelockt und diese dann schließlich unter Anwendung von Gewalt in ein Gehölz gezerrt. Nur einem Glücksfall war es zuzuschreiben, daß diesen Kindern damals nichts Schlimmes zugestoßen ist. Die Personalien des Entführers der Kinder sind sofort dokumentiert worden. Bei dem Kontrollierten handelte es sich um, ... den damals 60 jährigen Uhrmacher Adolf Seefeldt.
Während der Überprüfung aller Unterlagen zu dieser Person machte man bei der Staatsanwaltschaft eine höchst überraschende Feststellung. Dieser Seefeldt war wegen mehrfacher Sittlichkeitsverbrechen bereits etliche Male vorbestraft. Die Verbrechen zeigten sämtlich eine sonderbare Übereinstimmung mit den bisherigen nicht aufgeklärten Fällen der verschwundenen und tot wiedergefundenen Kinder in Mecklenburg und der Provinz Brandenburg. Weiter heißt es in den Unterlagen:
„... Seefeldt pflegt als Uhrmacher in Mecklenburg und der Provinz Brandenburg umherzuziehen und Reparaturaufträge zu suchen; er nächtigte zum größten Teil auch bei Kunden; zuletzt hat sich Seefeldt in Schwerin aufgehalten und war dann plötzlich wieder verschwunden ...“
Damit war die übereinstimmende Beschreibung der verdächtigten Person bei einigen Fällen mit Seefeldt herausgefunden. Ein Zeuge, der den fremden Mann in Wittenberge mit dem Schüler Thomas gesehen hatte, sagte aus, daß er die Person, welche man ihm auf einem Lichtbild gezeigt hatte, mit aller Bestimmtheit als diesen fremden Mann wieder erkannt hat.
Auf der Grundlage dieser neuen Fakten mußte man eiligst eine gemeinsame Besprechung einberufen.
Unter Teilnahme aller Justiz- und Polizeistellen wurde daraufhin bei der Oberstaatsanwaltschaft in Schwerin der Plan für eine Großfahndung nach Seefeldt ausgearbeitet und die Vorgehensweise festgelegt. Am 31. März 1935 benachrichtigt die Staatsanwaltschaft Schwerin die Mordkommission Thomas in Wittenberge.
Der gerade diensthabende Polizeimeister Berkes fertigt daraufhin den nachfolgend aufgeführten Bericht.
Wittenberge, den 31.März 1935
Fernspruch der Staatsanwaltschaft Schwerin um 20:05 Uhr - Oberstaatsanwalt Beusch.-
In der Mordsache Thomas etc. soll als Täter ff. Person in Frage kommen:
- Uhrmacher Adolf Seefeldt, geboren am 6. März 1870 zu Potsdam, etwas nach vorn geneigter Gang, graues Haar, schmale lange Nase, graue Augen, schmale Lippen, ovales Gesicht mit etwas spitz auseinander laufendem Kinn, bogenförmige Augenbrauen, hat lückenhafte Zähne, daß aber beim Sprechen nicht auffällt. Trägt grauen Hut, an dem die Krempen hochgeklappt sind, schwarzen Mantel ohne Rückengurt, kann auch dunkelgrüner Lodenmantel sein, dunkelgraue Hose aus dickem Stoff, schwarze Schnürschuhe.
- Er ist etwa 1,65 m groß, die Gesichtsfarbe kann als blassgrau bezeichnet werden.
- Er soll sich viel auf Dörfern aufhalten, soll aber auch in Herbergen und Altersheimen übernachten.
- Er führt Uhrenreparaturen auf dem Lande aus.
- Seefeldt ist 14-mal, darunter 10-mal wegen Sittlichkeitsdelikten vorbestraft, zuletzt mit 10 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust wegen Vergehens gegen die §§ 176 Ziff. 3 und 175 RStGB.
- Seefeldt wird bei Festnahme unter falschem Namen reisen und auch falsche Papiere bei sich führen. Er wird alles in Abrede stellen. Ist vorsichtig zu behandeln.
- Er gibt an, daß sein Gedächtnis bei regnerischem oder kaltem Wetter an Schwäche leide.
- Bekanntgabe an alle Gendarmeriestationen im Bezirk, da er zuletzt in Ludwigslust auch wieder den Versuch gemacht hat, sich an Knaben heranzumachen.
- Haftbefehl ist beantragt.
- Bekanntmachung im Kriminalpolizeiblatt erfolgt in den nächsten Nummern.
Gez. Berkes
Polizeimeister
Im Gebiet zwischen der Küste und der Linie Magdeburg, Brandenburg, Berlin, Frankfurt a.O. stattete man sämtliche Gendarmerie- und Polizeibeamten mit einem besonderen Merkblatt und einem Lichtbild des gesuchten Seefeldt aus.
Jetzt konnte man die Fahndung unversehens anlaufen lassen, und falls Seefeldt sich gerade in diesem Gebiet befand, mußte diese Großfahndung eigentlich nur zum Erfolg führen.
Am 1. April 1935 veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Schwerin das zweiseitige Dokument mit folgendem Wortlaut:…
2.) Die Suche in Wittenberger Hotels und Gastwirtschaften.
Entschlossen, trotz der bisher ergebnislosen Suche zu einem brauchbaren Ergebnis zu gelangen, wurden, ebenfalls im Berliner Polizeipräsidium, sämtliche Personen, welche bei der Durchsicht der Fremdenmeldezettel der Wittenberger Hotels und Gastwirtschaften heraussortiert waren, überprüft.
Mordkommission Thomas Wittenberge, den 27. März 1935
Bericht
Vor zwei Jahren, am 16. April 1933, ist in Wittenberge der 13 jährige Schüler Kurt Erwin Konrad Gnirk vermisst und am 18. April 1933 in den Wentdorfer Fichten an der Lenzener Chaussee tot aufgefunden worden. Der Junge ist unter ähnlichen Umständen aufgefunden worden wie Thomas. Im Falle Thomas ist von mehreren Zeugen der Junge in Begleitung eines älteren Mannes gesehen worden, von dem eine einigermaßen verwertbare Beschreibung gegeben wurde. Vor allen Dingen wurde von den meisten Zeugen behauptet, daß der Mann im Alter von 50-60 Jahren ist.
Da mit der Möglichkeit gerechnet werden muss, daß der Mann in der Nacht vor der Tat in einem Wittenberger Gasthaus übernachtet hat, wurden sämtliche Fremdenzettel für die Zeit vom 20. bis 22. 3. einschließlich, also der Nacht vom 22. zum 23., herangezogen und auf Personen in dem von den Zeugen angegebenen Alter durchgesehen.
Gleichzeitig wurden auch die Fremdenzettel vom 14. - 17. April 1933 durchgesehen und ebenfalls die Personen herausgezogen. Schon aus dem Grunde, weil durchaus möglich ist, daß es sich in beiden Fällen um ein- und denselben Täter handelt. Der möglicherweise beide Male in Wittenberge genächtigt hat. Es folgt jetzt die Liste der fraglichen Personen, nach Hotels geordnet; und zwar folgendermaßen, daß zuerst das Datum des Meldezettels beziehungsweise Meldettages, dann der Vatername, Rufnahme, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort aufgeführt wird:
Es hat sich bei einer Vergleichung nicht ergeben, daß ein und dieselbe Person im Jahre 1933 zur Tatzeit und im Jahre 1935 um die Tatzeit hier gemeldet war. Über sämtliche Personen wird in den betreffenden Gastwirtschaften Nachfrage gehalten, ob evtl. auf eine der Personen die von den Zeugen angegebene Beschreibung zutrifft.
Weiter soll nachgeprüft werden, ob sich dort sonstige Personen aufgehalten haben, die evtl. versehentlich nicht fremdenpolizeilich gemeldet worden sind bzw. dort tagsüber eingekehrt sind. Die nach Nachprüfung wird durch Herrn Krim.-Assistenten Sauer von der Mordkommission Berlin und Herrn Krim. Sekr. Hoffmann vorgenommen. Gleichzeitig wird die städt. Herberge und andere Gastwirtschaften, von denen keine Fremdenzettel vorgelegen haben, nachgeprüft.
gez.: Hoffmann gez.: Sauer
Krim.- Sekretär Krim.- Assistent
Ein weiterer Bericht, in welchem über die Befragung der Wirte der jeweiligen Wirte Auskunft gegeben wird, schließt sich dem Ersten an.
Mordkommission Thomas Wittenberge, den 27. März 1935
Bericht
Von den Unterzeichneten wurde heute sämtliche Hotels und Gastwirtschaften und die Herbergen aufgesucht und die Wirte zu den in dem Bericht von Krim.-Kommissar Togotzes aufgeführten Personen befragt. In keinem Falle war es aber den Besitzern der Hotels bzw.. deren Personal möglich zu sagen, ob eine derartige Person sich in ihrem Lokal aufgehalten oder übernachtet hat. Auch bei der Durchsicht der Fremdenbücher wurde keine Person aufgefunden, die evtl. im April 1933 und März 1935 in den in Frage kommenden Hotels übernachtet hat.
Hierzu kann noch gesagt werden, daß die Fremdenbücher zum Teil sehr mangelhaft geführt werden, sodass mitunter sogar die Vornamen der Gäste und deren Nationale fehlen. Im Interesse der Sache wurde den Besitzern gesagt, falls eine Eintragung in das Fremdenbuch nicht erfolgt sei, sie diese nachzuholen haben und eine Meldung hierüber nicht erstattet werden wird.
Folgende Hotels wurden aufgesucht und die Bücher verglichen:
gez.: Hoffmann gez.: Sauer
Krim.- Sekretär Krim.- Assistent
Mordkommission Thomas Wittenberge, den 28. März 1935
Zur Ermittlung weiterer Zeugen, die eine genaue Beschreibung des gesuchten Mannes und vielleicht Anhaltspunkt geben könnten, wo er sich in Wittenberge aufgehalten hat, wurde heute das Ausschreiben-Blatt in sämtlichen Gastwirtschaften der Stadt Wittenberge zum Aushang gebracht.
Da die Möglichkeit bestand, daß die gesuchte Person sich nicht in Wittenberge, sondern einem der umliegenden Orte vor oder nach der Tat aufgehalten hat, wurde auch der Kreisleiter der Gendarmerie, Gend.- Obermeister Wendt in Perleberg, benachrichtigt und ihm eine Personalbeschreibung des Mannes gegeben. Die Beschreibung wurde so gegeben, daß auch die Abweichungen in den Angaben der Zeugen mitgegeben wurden. (30 - 50 Jahre, dunkelgrüner Lodenmantel/Lodenjackett, Hut/Mütze). Mit der Benachrichtigung der Gendarmerie wurde bis heute gewartet, da am heutigen Tage eine Dienstversammlung der Gendarmeriebeamte in Perleberg stattfand.
Obermeister Wendt wurde ersucht, seine Beamten anzuweisen, nachzuprüfen, ob ein Mann, auf den die abgegebene Beschreibung zutrifft, am Freitag, dem 22., bzw.. vor oder nachher, beobachtet worden ist.
Um Nachricht an die Polizeiverwaltung Wittenberge wurde gebeten.
Krim.- Kommissar.
Aber auch die Überprüfung sämtlicher aus den vorhandenen Meldezetteln ausgesuchten Personen brachte nicht den erhofften Erfolg. Zwar gab es inzwischen einen Verdächtigen auf den die Fahndung gerade anlief, doch man war sich noch nicht hundertprozentig sicher, ob es sich tatsächlich um die Person handelte, die mehrere Zeugen in Begleitung der verschwundenen Knaben gesehen hatten. Nur deshalb wurden diese Personenkontrollen derartig ausgeweitet und sämtliche Recherchen mit einer, für die damalige Zeit vorbildlichen Gewissenhaftigkeit und Schnelligkeit durchgeführt.
Denn einen weiteren tot aufgefundenen Knaben und das befürchteten die Ermittler täglich, durfte es nicht mehr geben.
3.) Unter falschem Verdacht.
Im Zuge der Ermittlungen um den tot aufgefundenen Gustav Thomas geraten auch unschuldige Menschen in den Verdacht, mit dem Tod des Jungen zu tun zu haben. Unter anderem verdächtigte der Vater des toten Knaben, der Küchenmeister Ernst Thomas, den Revisionsingenieur Edwin Buckenmayer auf Grund eines internen Streites und bekräftigte diesen Verdacht auch bei seiner Vernehmung gegenüber der Polizei.
Die Vernehmungsprotokolle von Ernst Thomas und Edwin Buckenmayer vom 26. März lesen sich wie folgt:
Wittenberge, den 26. März 1935
Bestellt erscheint der Küchenmeister Ernst Thomas, 24. Aug. 93 zu Berlin geboren, hier, Steinstraße 15 wohnhaft und erklärt:
„Mein Junge war ein sehr aufgewecktes Kind, das wir auch schon immer davor gewarnt hatten, mit fremden Leuten mitzugehen. Er ist dieser Warnung auch meines Wissens bisher stets gefolgt. Bei einer solchen Gelegenheit, als ich ihn wieder warnte, sagte er mir noch, wenn mich jemand mal anspricht, dann boxe ich und machte die dementsprechenden Bewegungen mit den Händen. Er versicherte mir auch, daß er mit einem Fremden nicht mitgehen würde. Der Junge hat mir eigentlich nie Anlass zu Ärger gegeben, er war stets sehr gehorsam und folgsam. Hauptsächlich hat er mit Schulkameraden verkehrt, die bei uns in der Nähe wohnten. Die Namen weiß ich nicht.
Die Umgebung von Wittenberge kannte mein Sohn verhältnismäßig gut. Besonders aber die Gegend, in der er gefunden worden ist. Dort ist er mehrfach mit seinem Klassenlehrer Kornemann (Bürgerschule I Klasse 6) gewesen. Auch sind die Kinder sehr oft mit meiner Frau auf dem Düsterweg gewesen, weil meine Frau auf dem dort befindlichen Radfahrwege Radfahren lernte. Ich halte ein Verirren gerade in dieser Gegend für völlig ausgeschlossen und bin der Ansicht, daß, wenn mein Junge hätte laufen können, er nach Hause gekommen wäre.
Nach Schulschluss machte mein Junge gewöhnlich erst in der Wohnung in der Steinstraße, wo sich meine Mutter aufhielt, seine Schularbeiten und kam danach gegen 13 Uhr zu mir in die Kochschule, wo er zum Mittag aß. Anschließend spielte er gewöhnlich entweder auf dem Hof der Kochschule oder er begab sich in die Nähe der elterlichen Wohnung und spielte 'Hinter den Planken'.
Wenn er von der Kochschule fortging, nahm er fast immer meinen dressierten, sehr scharfen Schäferhund mit. Gegen 16 Uhr kam er regelmäßig zum Kaffee trinken in unsere Wohnung in der Steinstraße. Dort war auch dann schon meine Frau, die gegen 15½ Uhr in der Kochschule Schluß macht und sich dann nach Hause begibt.
Mir ist nicht ein einziger Fall bekannt, wo mein Junge nicht zum Kaffee trinken gegen 16 Uhr zu Hause gewesen wäre. Nach dem Kaffee trinken ging er gewöhnlich noch einmal runter und spielte nochmals bis gegen 19 Uhr auf der Straße. Er ist aber auch stets gegen 19 Uhr wieder in der Wohnung gewesen.
Am 22.3.1935 ist mein Sohn zwischen ½ und ¾13 Uhr bei mir in der Kochschule erschienen und hat mich gebeten, ihm doch 'schnell' etwas zu essen zu geben. Dieses ist mir noch aufgefallen. Ich habe mir aber dann weiter nichts mehr dabei gedacht. Warum er das Essen schnell haben wollte, hat er mir nicht gesagt. Unser Küchenmädchen gab ihm dann zu essen.
Danach bat er mich noch um die Erlaubnis, die Strümpfe gerollt tragen zu dürfen. Ich wollte ihm zunächst die Erlaubnis nicht geben, da es meiner Ansicht nach zu kalt war. Er bat aber so lange, bis ich schließlich doch einwilligte unter der Bedingung, daß er die Strümpfe wieder hochrollte, falls es kühler werden sollte. Er machte sich auch gleich daran, rollte die Strümpfe bis auf die Stiefel herab und legte die Unterhose nach oben bis unter die Anzughose um. Da er befürchtete, daß die Unterhose rutschen könnte, bat er um Gummiband, um sich die Unterhosen unter den Hosen festzubinden. Da ich kein Gummiband hatte, bat er um Bindfaden und ich öffnete eine Schublade, in der sich Bindfaden befand. Er hat sich auch welchen herausgenommen und die Unterhosen festgebunden.
Da ich geschäftlich abgerufen wurde, weiß ich nicht, ob er sich die Hosen nur an einem Bein oder an beiden Beinen festgebunden hat. Ich erwähne dies hier deshalb, weil mein Sohn sehr eigen war und es vorkam, daß nur ein Hosenbein rutschte.“
Auf Frage:
- „Ich bin der festen Überzeugung, daß mein Sohn, wenn er sich von selbst die Strümpfe wieder hochgerollt hätte, er dann auch die Unterhosen wieder runtergestreift und den Bindfaden entfernt hätte. Er hätte auch dann wahrscheinlich den Bindfaden nicht weggeworfen, sondern in die Tasche gesteckt. Nachdem sich mein Junge die Strümpfe runtergerollt hatte, hat er meine Kochschule verlassen; ich habe ihn jedenfalls nicht mehr gesehen. Ich nehme an, daß er allein fortgegangen ist, da er auch allein gekommen ist. Es ist allerdings früher vorgekommen, daß er mal einen Freund zum Essen mitbrachte, mit dem er dann auch zusammen fortgegangen ist. Daß er mit Erwachsenen das Lokal verlassen hätte, habe ich nie beobachtet. Meine Gäste sind meistenteils Stammkunden. Hin und wieder kommt es wohl auch einmal vor, daß Fremde zu mir kommen, ob aber am 22.3. ein Fremder bei mir war, kann ich nicht sagen, da ich mich meistens in der Küche aufhalte. Hierüber könnte meine Frau Auskunft geben. Ich bitte aber, von ihrer Vernehmung abzusehen, da sie infolge des Todes des Jungen vollkommen zusammengebrochen ist. Ich werde mich bei ihr erkundigen und hierüber Nachricht geben.“
Auf Frage:
- „Was mein Junge am 22.3. zu Mittag gegessen hat, kann ich im Augenblick nicht sagen. Ich glaube aber, es ist Gemüse gewesen. Ich werde aber sofort nachsehen und auch hierüber umgehend Nachricht geben. Es ist mir an dem Tage noch aufgefallen, daß mein Junge, als er von der Kochschule fortging, nicht den Hund mitnahm, was er sonst, wie schon gesagt, immer zu tun pflegte.“
Vermerk:
- Herr Thomas hatte schon bei seiner ersten Vernehmung durch die Polizeiverwaltung Wittenberge einen Verdacht gegen den Revisionsingenieur Edwin Buckernmayer ausgesprochen. Amtsgerichtsrat Heinemann benachrichtigte fernmündlich die Polizeiwache, daß Buckernmayer augenblicklich in der Kochschule von Thomas sei. Buckernmayer wurde daraufhin zur Polizeiwache geholt.
- Über den Verdacht befragt, erklärte Thomas:„Buckernmayer ist schon seit ungefähr drei Wochen bei mir und kommt immer gegen 14½ Uhr, manchmal auch etwas früher. Am 22. aber ist er auffallend früh gekommen, und zwar früher wie sonst, dies ist meiner Frau auch aufgefallen. Wann er gekommen ist, kann ich nicht sagen, weil ich ihn nicht gesehen habe. Seit dem 22. hat er nun heute das erste Mal wieder bei uns gegessen. Wir hatten auch gelegentlich eine kleine Auseinandersetzung, und zwar handelte es sich dabei um die Unterstützung seiner Wirtin, zu deren Gunsten er auf die Hälfte seiner Portion Fleisch verzichtete und zu der ich dann Sauce und Kartoffeln stiftete. Da ich aber selbst Schwester und Mutter zu ernähren habe, konnte ich dies auf die Dauer nicht durchführen und sagte es auch der Frau Nagel (seiner Wirtin).
- Hierüber war Buckernmayer ärgerlich und stellte meine Frau deswegen zur Rede. Er sagte ihr unter anderem, ich sollte ihn am Donnerstag, dem 21.3., in seiner Wohnung besuchen, dort würde er mir etwas zeigen, wofür ich Interesse hätte. Ich bin aber nicht dagewesen.
- Ich möchte bemerken, daß dieser Streit vor dem Verschwinden meines Sohnes lag. Mir ist noch aufgefallen, daß er mir heute, als er zum Essen kam, sein Beileid aussprach und gleich darauf auf ein ganz anderes Thema, was gar nicht dahin passte, übersprang. Weitere Verdachtsgründe habe ich gegen Buckernmayer nicht.“
Laut diktiert, genehmigt und unterschrieben
Krim.- Assistent Krim.- Kommissar
Vermerk:
Herr Thomas legt mehrere Bilder seines Sohnes vor, die zum größten Teil dem Jungen aber nicht mehr ähnlich sind und auch zu Klischeeabzügen nicht verwendet werden können. Die Bilder wurden daher Herrn Thomas sofort wieder ausgehändigt.
Krim.- Kommissar. Wittenberge, den 26. März 1935
Herbeigeholt erscheint der Revisionsingenieur Edwin Buckernmayer, geboren 14.4.86 Amrigschwand/Breisgau, Wittenberge, Bossestraße 4 bei Nagel wohnhaft und erklärt:
„Ich habe seit 1925 bis zum 15. Februar des Jahres in Breslau gewohnt und dort meinen Beruf als Kraftfahrzeug- Sachverständiger selbstständig ausgeführt. Ein Geschäft habe ich in Breslau nicht gehabt, ich habe lediglich als Sachverständiger fungiert und wohnte in Breslau Wassergasse 18.
In der Zwischenzeit war ich auch einige Jahre erwerbslos. Mitte Februar bin ich von Breslau nach Berlin gekommen, um ein Engagement, das ich von Berlin erhalten hatte, anzutreten. Es handelt sich hier um die Firma Kraftfahrzeugüberwachungsverein (Dekra) GmbH. Berlin NO 18, Palisadenstrasse 12. Ich bin bei der Firma mit einem Gehalt von 150 Reichsmark monatlich eingestellt und erhalte außerdem 60 % von der jeweiligen Wagenprüfung, die durch mich durchgeführt wird.
Berliner Adressbuch von 1935 - Buckernmayers Berliner Arbeitgeber ab Febr. 1935
Ich hielt mich in Berlin nur einige Tage auf und trat von dort meine Tätigkeit in Wittenberge an.
Meine Ankunft in Wittenberge dürfte vielleicht um den 20. Februar datieren. Der genaue Tag dürfte sich durch meine polizeiliche Anmeldung feststellen lassen.
Von der Firma ist mir folgendes Arbeitsgebiet zugewiesen worden. Und zwar handelt es sich um folgende Ortschaften: Wittenberge, Perleberg, Pritzwalk, Stendal, Tangerhütte, Tangermünde, Rathenow. Die weiteren Ortschaften kann ich nicht namentlich angeben, sie liegen jedoch im Umkreis von Stendal.
Meine Tätigkeit besteht im Kraftwagen prüfen, die Fahrzeuge auf ihre Torsion, Querschwingungen, Vertikalschwingungen und Transversalschwingungen zu untersuchen. Ferner nehme ich die Wagenabnahmen und Reparaturabnahmen in Werkstätten vor.
Seitdem ich in Wittenberge wohne, esse ich regelmäßig bei Thomas, und zwar gewöhnlich gegen 14 Uhr bis 14½ Uhr.
Am Sonnabend früh, dem 23.3.1935, bin ich mit dem Zug 5 Uhr fünfundfünfzig nach Stendal gefahren. Vom Bahnhof habe ich mich sofort zur Reparaturwerkstatt Meinecke in der Schadewachten 47 begeben und war dort bis 19½ Uhr beschäftigt. Von dort bin ich mit einem Fahrzeug nach Wittenberge zurückgefahren worden, wo ich gegen ½2 Uhr eintraf. Sonntag habe ich dann bis 15 Uhr geschlafen und habe dann nur mit meiner Wirtin Kaffee getrunken. Essen bin ich nicht gegangen. Ebenso bin ich am Montag, dem 25.3.1935 nicht essen gegangen, weil ich sehr viel zu tun hatte. Ich habe in meiner Wohnung eine Bockwurst und ein Ei gegessen und dazu Kaffee getrunken.
Da ich heute sehr starken Hunger hatte, bin ich wieder zu Thomas essen gegangen. Am Freitag, dem 22.3. bin ich den ganzen Tag in der Wohnung gewesen und habe gearbeitet. Ich habe die Wohnung überhaupt nicht verlassen und bin auch nicht essen gegangen. Zeuge hierfür ist meine Wirtin, Frau Nagel. Ich bin auch verschiedene Male vor Freitag, dem 22. nicht essen gegangen, ich muss mich ja auch nach meiner Kasse richten. Mir sind meine Gelder noch nicht angewiesen. Ich bekomme zwar mein festes monatliches Gehalt, aber das reicht nicht hin und her. Wie gesagt, meine Spesengelder sind mir noch nicht angewiesen.“
Frage:
„Herr Buckernmayer, wissen Sie genau, daß sie Freitag nicht essen gegangen sind?“
Antwort:
„Ich glaube nicht, ich war am Freitag nicht essen. Wenn ich einen Eid leisten müsste, würde ich ihn nicht leisten können.“
Frage:
„Thomas behauptet aber, daß sie am Freitag bei ihm essen waren und zwar früher, als sie sonst zu kommen pflegen.“
Antwort:
„Nein, ich bin nicht dagewesen.“
Frage:
„Kannten sie den Jungen von Thomas?“
Antwort:
„Nein, keinen einzigen, sondern nur das Mädel ist mir einmal vorgestellt worden, und zwar von der Mutter selbst.“
Während des Krieges und vor dem Kriege besaß ich ein eigenes Auto, und zwar war dies ein Brennaborwagen. Seit dieser Zeit bin ich nicht mehr im Besitz eines eigenen Autos. Von meiner Firma ist mir auch niemals ein Auto zur Verfügung gestellt worden. Solange ich in Wittenberge bin, wurde ich auch von keinem Kunden mit dessen Auto abgeholt. Reparaturen an Wagen führe ich selbst nicht aus, sodass ich hierdurch evtl. in den Besitz eines Autos kommen könnte.
So ein Modell könnte Buckenmayer vor und während des Krieges als Auto besessen und gefahren haben.
Über meine Familienverhältnisse möchte ich keine eingehenden Angaben machen. Ich bemerke, daß ich verheiratet war, einen Sohn von 20 Jahren habe und seit 20 Jahren von meiner Frau getrennt lebe. Soviel ich weiß, wohnt meine Frau in Gleiwitz/Schlesien, Straße und Nummer ist mir nicht bekannt.
Laut diktiert, genehmigt und unterschrieben.
Krim.- Assistent Krim.- Kommissar
Am 26. März 1935 bat der Staatsanwaltschaftsrat Ideler von der Staatsanwaltschaft Neuruppin fernmündlich um die Abschrift eines Berichtes, der alle die von der Kommission am vorhergehenden Tag erfolgten Feststellungen in Sachen Thomas enthielt. Außerdem bat er um einen Entwurf über die Auslobung eine Belohnung von 3000 Reichsmark. Die wollte der Herr Regierungspräsident in Potsdam voraussichtlich aussetzen. Beide Berichte wurden dem Herrn Staatsanwaltschaftsrat noch am gleichen Tage durch einen Eilboten zugesandt.
Kriminalrat Lobbes meldete sich fernmündlich von Berlin aus und teilte mit:“... daß der Blutaustritt auf der Schleimhaut, der in größerer Anzahl vorhanden war, nicht auf Würgen zurückzuführen ist. Die vorläufige chemische Untersuchung hat ergeben, daß es eine Folge von Mandelentzündung sei, die Thomas vorher gehabt haben muss. Bezüglich der eingeatmeten Gifte, an denen Thomas eventuell verstorben sein kann, kommen vielleicht Zyankaliverbindungen in Frage. Die Untersuchungen nach dieser Richtung sind bisher nicht abgeschlossen."
Bei dieser Gelegenheit wurde der Kriminalrat Lobbes gebeten, bei der Abteilung K. in Berlin Nachforschungen dahingehend anzustellen, ob über die Person des Amohr Specht, am 3.8.1886 in Wismar geboren, in Lübeck wohnhaft, Personalakten vorliegen, bzw. was in der dortigen Abteilung eventuell über Specht bekannt ist. Man bittet Lobbes darüber Nachricht zu geben.
Um Rückschlüsse auf den Todeszeitpunkt des Gustav Thomas ziehen zu können, wurde außerdem gebeten, Feststellungen über den Mageninhalt und dessen Verdauungsfortschritt vorzunehmen.
Ende vom 8. Kapitel.
Weiter auf der nächsten Seite mit dem 9 . Kapitel. - Die Verhaftung








